Bei Bauarbeiten stürzte in Düsseldorf vor mehr als vier Jahren ein mehrgeschossiges Haus ein. Zwei Arbeiter starben unter tonnenschweren Trümmern. Nun hat der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen.
Mehr als vier Jahre nach einem Hauseinsturz mit zwei Toten in Düsseldorf hat am dortigen Landgericht der Prozess gegen fünf Angeklagte begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Baugefährdung vor. Ein angeklagter Unternehmer beteuerte seine Unschuld, die übrigen Angeklagten schwiegen im Prozess zunächst zu den Vorwürfen.
Bei dem Einsturz in der Düsseldorfer Innenstadt waren Ende Juli 2020 zwei Bauarbeiter im Alter von 35 und 39 Jahren unter tonnenschweren Trümmern begraben worden und ums Leben gekommen.
Angeklagt sind die Architektin, ein Bauleiter, ein Statiker und zwei Bauunternehmer. Sie sollen bei Planung, Vorbereitung und Überwachung der Bauarbeiten ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Die Anklageschrift ist 117 Seiten lang. Das Gebäude in einem Hinterhof im Stadtteil Friedrichstadt sollte saniert werden. Laut Anklage war dabei im Erdgeschoss eine tragende Wand durchbrochen worden, was das Haus zum Einsturz brachte.
Verteidiger beteuern Unschuld ihrer Mandanten
Der 72 Jahre alte Bauunternehmer, der damals ein Subunternehmen mit den Durchbrucharbeiten beauftragt hatte, beteuerte über seine Verteidigerin seine Unschuld: Er habe keine Sorgfaltspflichten verletzt und sei daher strafrechtlich auch nicht verantwortlich.
Für die angeklagte 54 Jahre alte Architektin sagte deren Verteidiger außerhalb der Verhandlung: „Meine Mandantin ist unschuldig und daher freizusprechen. Sie hat von den Durchbrucharbeiten an dem Unglückstag nichts gewusst.“ An dem Tag seien ganz andere Arbeiten geplant gewesen.
Staatsanwalt sieht Reihe von Fehlern
Laut Staatsanwalt waren die Wände dünner als von den Verantwortlichen angenommen. Die stehen gebliebenen Mauerpfeiler und die zur Absicherung aufgestellten fünf Stützen seien zu schwach gewesen, um die Last des oberen Stockwerks zu tragen.
Die Angeklagten hätten eine unzureichende Grundlagenermittlung vorgenommen, was zu einer fehlerhaften Planung geführt habe. Nachträgliche Änderungen des Bauplans seien bei der Berechnung der Statik nicht berücksichtigt worden.
Zudem sei das beauftragte Subunternehmen völlig ungeeignet gewesen. Dass die Stadt Düsseldorf zum Unglückszeitpunkt noch keine Baufreigabe erteilt habe, sei dagegen nur eine Ordnungswidrigkeit und spiele strafrechtlich keine Rolle. Der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt. Das Landgericht hat bis zum 26. Februar 16 Verhandlungstage angesetzt.