Sie wollten ihrem Kameraden eine Lektion erteilen und landeten dafür selbst vor Gericht: Das Amtsgericht Laufen hat gegen zwei frühere Bundeswehrsoldaten verhandelt – und schnell geurteilt.
Das Amtsgericht im oberbayerischen Laufen hat zwei frühere Bundeswehrsoldaten für die Misshandlung eines Kameraden in einer Kaserne in Bad Reichenhall verurteilt. Die beiden 20 und 21 Jahre alten Männer wurden der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen.
Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht gegen die zur Tatzeit Heranwachsenden und verhängte Geldauflagen in Höhe von 800 beziehungsweise 1.000 Euro. „Ich nehme das Beiden wirklich ab, dass sie einsichtig und reuig sind“, sagte der Richter. Weil sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil noch im Gerichtsaal rechtskräftig.
Die jungen Männer, die nach dem Vorfall im Januar dieses Jahres inzwischen unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurden, hatten zugegeben, ihren Kameraden nachts aus dem Bett gezogen, ihn mit Panzertape gefesselt und umwickelt und ihn dann in die Dusche getragen zu haben.
Der Plan: „eine Lektion erteilen“
Dort wurde er laut Anklage – mit einem Sandsack über dem Kopf – liegen gelassen, während das Wasser lief. Sie hätten ihm „eine Lektion erteilen“ wollen, weil der Gefreite die Bundeswehr verlassen wollte, räumten die beiden Männer ein.
Vorher sei viel Alkohol getrunken worden, weil Mittwoch gewesen sei, „Bergfest“, und bei dem Vorfall waren sie nicht allein. Die Verteidigerin sprach von einem „gruppendynamischen Verhalten“, die beiden Männer gaben an, zu neunt oder sogar zu elft gewesen zu sein. Die Idee zur „Lektion“ habe ein anderer Soldat gehabt, jemand anders habe ihrem Opfer auf einen Sandsack übergestülpt. Weitere Anklagen in dem Fall gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber nicht.
Der Fall war ans Licht gekommen, weil ein Soldat aus der Gruppe die Tat gefilmt hatte und das Video verschickt wurde. Die Mutter eines anderen Soldaten und ein Stabsarzt schlugen dann Alarm.
Langfristige körperliche Folgen hatte die Tat für das Opfer nicht, wie der Richter am Ende der nur rund anderthalbstündigen Verhandlung sagte – wohl aber seelische: „Wir haben zwar keine körperlichen Schmerzen, wir haben aber tatsächlich einen psychischen Schaden. Diese Demütigung, die hängt ihm schon auch hinterher.“