Wer einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abschließt, kann diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist ist Niedersachsen Justizministerin zu kurz. Sie schlägt eine Veränderung vor.
Die Widerrufsfrist für abgeschlossene Verträge soll nach Meinung von Niedersachsens Justizministerin verlängert werden. Sie solle 30 statt 14 Tage in Deutschland betragen, sagte Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen so besser vor unseriösen Verträgen geschützt werden, die ihnen an etwa der Haustür, im Einkaufszentrum oder im Internet angeboten wurden.
„Ich schlage vor, dass wir die maximale Widerrufsfrist ausschöpfen, die uns der europäische Gesetzgeber einräumt – und das sind 30 Tage“, sagte Wahlmann, die in diesem Jahr Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, der Zeitung. Sie plane Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei der nächsten Justizministerkonferenz Ende November damit zu beauftragen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzubereiten.