Umgang mit der AfD: Senatorin warnt vor AfD-Verbotsverfahren auf Bundesebene

Einen bundesweiten Antrag für ein Verbot der AfD hält Berlins Justizsenatorin Badenberg nicht für erfolgversprechend. Sie macht einen anderen Vorschlag.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg warnt vor einem bundesweiten Verbotsantrag gegen die AfD, hält aber Verbote einzelner Landesverbände der Partei für aussichtsreich. Die Hürden seien zu Recht hoch, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Sie rate dringend davon ab, jetzt einen Verbotsantrag für die Bundespartei zu stellen. „Die Gefahr, vor dem Verfassungsgericht zu verlieren, ist groß.“ 

Für ein Verbot müsse der AfD nicht nur nachgewiesen werden, dass sie verfassungsfeindlich sei. Sie müsse auch aktiv und planvoll auf die Beeinträch­tigung oder Beseitigung der demokratischen Grundordnung hinarbeiten, erläuterte sie.

Verbot der AfD-Nachwuchsorganisation in Betracht ziehen

Anders sehe es bei einzelnen Landesverbänden aus, die der Verfassungsschutz bereits seit Längerem als erwiesen rechtsextremistisch einstuft. „Ein Antrag, die AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu verbieten, hätte echte Erfolgschancen“, sagte Badenberg. Ein Verbot der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative sollte aus ihrer Sicht ebenfalls in Betracht gezogen werden. Womöglich könnten auch einzelnen AfD-Politikern Grundrechte entzogen werden.

Im Bundestag wollen Abgeordnete mehrerer Parteien beantragen, vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Ob ein solcher Antrag Rückhalt im Parlament hätte, ist offen.