Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die Südwest-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Der Innenminister lobt eine richterliche Entscheidung dazu.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg zur Beobachtung des AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz begrüßt. „Wen der Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet, das entscheidet der Verfassungsschutz selbst nach den Kriterien des Verfassungsschutzgesetzes“, sagte Strobl laut einer Mitteilung.
Der Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 mitgeteilt, den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Beschwerde der AfD dagegen zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
„Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, es ist eine Behördenentscheidung“, sagte Strobl demnach weiter. Der Verfassungsschutz habe richtig entschieden. „Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Es bleibt dabei: Wir behalten die AfD genau im Blick, die Biedermänner und die Brandstifter!“