Finanzen: Mehr als 1000 Rentenklagen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023

Viele ältere Menschen in Sachsen-Anhalt kämpfen mit niedrigen Renten – aus ganz unterschiedlichen Gründen. Manche ziehen vor Gericht, um mehr zu bekommen. Doch nicht immer mit Erfolg.

Gegen die gesetzliche Rentenversicherung sind im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt insgesamt 1.134 Klagen eingegangen. Wie das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt auf Anfrage mitteilte, wurden 543 dieser Verfahren durch ein Gerichtsurteil abgeschlossen. Rund elf Prozent dieser Urteile fielen dabei zugunsten der Kläger aus oder brachten ihnen zumindest einen Teilerfolg.

Zudem gab es eine Vielzahl an Verfahren, die „unstreitig“ beendet wurden, also ohne eine gerichtliche Entscheidung. Dies geschah beispielsweise durch Vergleiche, die Rücknahme der Klage seitens der Kläger oder durch ein Anerkenntnis der Rentenversicherung. Die Erfolgsquote dieser Verfahren ist dem Landessozialgericht zufolge deutlich höher.

Verfahrensdauer: Rentenrecht schneller als andere Gebiete

Demnach lag die Verfahrensdauer im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen zwei Jahren im Durchschnitt bei rund 21 Monaten. Dieser Wert sei in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Im Vergleich dazu dauern Verfahren über alle Rechtsgebiete hinweg durchschnittlich 27,6 Monate – und damit spürbar länger.

Das Landessozialgericht erklärte, dass die Bearbeitungsdauer für sämtliche Rechtsgebiete in den letzten Jahren zwar zugenommen habe, dies jedoch „ein positives Zeichen“ sei. Der Anstieg zeige, dass es zunehmend gelungen sei, ältere Verfahren abzuschließen, die schon lange anhängig waren. Dieses Problem dürfe aber vor allem andere Rechtsgebiete betroffen haben, nicht so sehr das Rentenversicherungsrecht.

Medizinische Gutachten als Zeitfaktor

Gerade bei rentenrechtlichen Verfahren, etwa bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, kommt es häufig zu langen Bearbeitungszeiten. Das Gericht führt dies vor allem auf die Notwendigkeit zurück, Befundberichte von Ärzten sowie Gutachten von medizinischen Sachverständigen einzuholen.