Gesetzesänderung: Landtag beschließt Reform des Kita-Gesetzes

Der Kieler Landtag will mit einer Reform des Kindertagesförderungsgesetzes 110 Millionen Euro einsparen. Ob die Änderungen ab 2025 wirken werden, soll überprüft werden.

Schleswig-Holsteins Landtag hat mit den Stimmen von CDU und Grünen eine Novelle des Kita-Gesetzes beschlossen. Mit Blick auf eine Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro sollen durch die Reform alleine 70 Millionen Euro mit einer Flexibilisierung des Anstellungsschlüssels und weniger Bürokratie gespart werden. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

„Gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen haben wir den finanziellen Rahmen beschlossen, die inhaltliche Ausgestaltung miteinander abgestimmt und die Zukunft unseres Kita-Systems auf neue Beine gestellt“, sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). Es sei gelungen, die Verlässlichkeit zu steigern, Qualität zu sichern und eine faire Finanzierungsverteilung auf den Weg zu bringen, ohne die Elternbeiträge zu erhöhen.

Was das Land jetzt plant

Aktuell gibt es bei den Kitas in Schleswig-Holstein eine Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro. Allein bei den Sachkosten fehlen laut Ministerium 40 Millionen. Die bestehende Lücke will Touré durch jeweils 20 Millionen Euro mehr von Land und Kommunen sowie durch Anpassungen der Kita-Standards schließen.

Nach Ministeriumsangaben erhalten Kitas, die den Personalschlüssel von 2,0 pro Kitagruppe statistisch unterschreiten, derzeit das volle Geld. Das soll sich künftig ändern. Eine Senkung der Standards soll damit nicht einhergehen. 

Der sogenannte Personalschlüssel ist flexibel. 1,5 sind das Minimum, mehr als 2,0 bezahlt das Land nicht. Ein Personalschlüssel von 2,0 bedeutet, dass auf eine Kita-Gruppe mit 20 Kindern 2 Fachkräfte kommen. 

Reform von 2021 beruhte nur auf Annahmen 

Touré sprach bei der Neuerung zuvor von einer „passgenaueren Pauschale“ – und von bislang überschüssigem Geld im System. Die Reform von 2021 habe nur auf Annahmen beruht, die nun überprüft worden seien. Künftig gebe es weniger Bürokratie und Dokumentationsaufwand für Fachkräfte und Kommunen. 

Ferner soll ein Monitoring die Wirkung der Gesetzesänderung begleiten. So soll laut der Sozialministerin nach zwei Jahren etwa die Ausschöpfung des Personalbudgets nach dem neuen Anstellungsschlüssel und die Ausfallzeiten der Betreuungskräfte überprüft werden.