Bundesgerichtshof: Baby erstickt – Hamburger Urteil gegen Mutter rechtskräftig

Eine Hamburgerin erstickt ihr Baby und drei Monate später greift sie ihren Lebensgefährten an. Das Landgericht fällt ein Urteil, das sie nicht akzeptiert. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen eine Mutter, die ihr Baby erstickte und ihren Lebensgefährten angriff, ist rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Die Frau war am 7. Mai dieses Jahres wegen Totschlags, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung unter Annahme verminderter Schuldfähigkeit in der Hansestadt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 22. Mai vergangenen Jahres ihren drei Wochen alten Sohn absichtlich mit einem Kissen erstickte. Drei Monate später versuchte die Deutsche am 18. August, ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder zu ermorden. Sie habe ihn heimtückisch mit einem Messer töten wollen, als der Mann in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Billstedt geschlafen habe, hieß es. Der Mann, der Schnittverletzungen erlitt, sei jedoch aufgewacht, habe sich gewehrt, ihr das Messer entrissen und die Polizei gerufen, die die Frau festnahm.