Oberlandesgericht Celle: Prozess um Vorwurf einer AfD-„Kriegskasse“ wird fortgesetzt

Das OLG Celle hatte entschieden, dass der Ex-AfD-Politiker Emden seine Vorwürfe gegen AfD-Landeschef Schledde unterlassen muss. Im nächsten Jahr wird nach einem Einspruch jedoch erneut verhandelt.

Der Prozess um die Behauptungen eines früheren AfD-Politikers, die AfD Niedersachsen habe für aussichtsreiche Listenplätze Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ verlangt, geht in eine nächste Runde. Am 26. Februar werde weiter verhandelt und die Beweisaufnahme fortgesetzt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Celle mit.

Anfang November hatte das OLG entschieden, dass der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Christopher Emden seine „Kriegskassen“-Behauptung über AfD-Landeschef Ansgar Schledde künftig unterlassen muss. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil zu dem Berufungsprozess weder Emden selbst noch seine Anwältin erschienen waren. Das Gericht legte daher nur den Vortrag der Schledde-Seite zugrunde – die Aussagen von Zeugen, die Schledde belastet hatten, wurden nicht berücksichtigt.

Emden legte gegen das Urteil jedoch Einspruch ein, sodass der Prozess fortgesetzt wird.

Landgericht Verden hatte Behauptung als wahr eingestuft

Schledde wehrt sich gegen die Behauptung Emdens mit einer Unterlassungsklage. In erster Instanz hatte das Landgericht Verden die Klage im März abgewiesen und festgestellt, dass die Behauptung wahr sei. Dagegen ging Schledde vor dem OLG in Berufung.

Nach dem Versäumnisurteil hatte Schledde gesagt, Emdens Behauptungen hätten sich als Falschaussagen herausgestellt, die einzig der AfD Niedersachsen schaden sollten. Sollte Emden Einspruch erheben, sehe er dem „sehr gelassen“ entgegen.

Mit dem Vorwurf einer „Kriegskasse“ bei der AfD befasst sich auch der Staatsgerichtshof, der in diesem Zusammenhang einen Antrag auf eine Wiederholung der Landtagswahl prüft. Die Entscheidung in diesem Verfahren soll Anfang Dezember verkündet werden. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.