Brutale Gewalttat: Anklage wegen versuchten Mordes an Baby – Vater schweigt

In Rage und aus tiefer Abneigung seinem Sohn gegenüber soll ein Mann in Unterfranken versucht haben, sein Baby zu töten. Vor Gericht schweigt er.

Im Prozess um den versuchten Mord an einem Baby hat der angeklagte Vater vor dem Landgericht Bamberg keine Angaben gemacht. Der Mann soll seinen knapp zwei Monate alten Sohn im April dieses Jahres auf brutalste Weise verletzt und versucht haben, ihn zu töten. Die Staatsanwaltschaft schildert in ihrer Anklage, dass der 39-jährige Iraner zuvor mit seiner Lebensgefährtin bei Freunden zu Besuch war. Dort soll sich die Mutter des Kindes gut unterhalten haben, was dem Angeklagten missfallen haben soll.

Wieder zu Hause in der gemeinsamen Wohnung im unterfränkischen Zeil am Main soll er das Baby, als es nicht gleich einschlief und schrie, hochgehoben und auf das Bett geworfen haben. Als der Säugling daraufhin noch mehr schrie und weil er das Kind laut Anklage „gänzlich ablehnte“, soll er in Rage geraten sein und entschieden haben, es zu töten. 

Über längere Zeit soll der Angeklagte den Jungen dabei kräftig geschüttelt und ihm diverse Knochenbrüche zugefügt haben. Als seine Lebensgefährtin versuchte, das mittlerweile leblose Kind zu reanimieren, soll der Mann ihr gesagt haben, dass er das Kind nun aus dem Fenster werfen werde.

Nachbar riefen die Polizei

Wegen Geräuschen eines lautstarken Streits riefen Nachbarn damals die Polizei. Als diese bei der Wohnung eintrafen, soll die Partnerin dem Angeklagten zunächst glaubhaft gemacht haben, dass sie diese wegschicken würde. Als der 39-Jährige aber erkannt haben soll, dass sich seine Partnerin den Polizisten anvertraut hatte, soll er unvermittelt auf sie eingeschlagen und versucht haben, das Kind mit roher Gewalt zu töten.

Die Polizisten konnten ihn demnach nur mit Mühe davon abhalten und wurden laut Anklage von dem Mann ebenfalls verletzt. 

Bereits kurz nach Beginn wurde der Prozess für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Die beiden Verteidiger des Mannes wollen eine Verständigung auf einen Strafrahmen erreichen, für den Fall, dass der Angeklagte sich geständig zeigt – und der Mutter des Kindes so eine Aussage vor Gericht ersparen.