Sean „Diddy“ Combs bleibt in Haft: Richter lehnt Kaution erneut ab

Sean „Diddy“ Combs bleibt in U-Haft. Ein Richter lehnte auch den vierten Antrag auf Freilassung gegen Kaution und Auflagen ab.

Für den gefallenen Hip-Hop-Mogul Sean „Diddy“ Combs (55) geht die Zeit hinter Gittern vorerst weiter. Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, lehnte US-Bezirksrichter Arun Subramanian am Mittwoch auch den vierten Antrag des Rappers auf Freilassung gegen Kaution und Auflagen ab. Das berichten übereinstimmend US-Medien. Selbst ein Angebot über 50 Millionen Dollar konnte den Richter nicht umstimmen.

Erst Ende letzter Woche wurde ein Antrag von Combs Anwälten abgelehnt, wonach er statt in Untersuchungshaft auf einer Privatinsel in Florida unter Hausarrest stehend auf den Prozess warten solle. Richter Subramanian hatte dies mit den Worten „Das wird nicht funktionieren“ abgewiesen. Als Alternative wurde vorgeschlagen, dass Sean „Diddy“ Combs in einem Apartment in Manhattan unterkommen könne – unter dauernder Beobachtung von Sicherheitskräften und ohne Zugang zu Internet oder Telefon. Dieser Alternativ-Vorschlag wurde nun ebenfalls abgelehnt.

„Keine Bedingung oder Kombination von Bedingungen wird die Sicherheit der Gemeinschaft angemessen gewährleisten“, erklärte demnach der vorsitzende Richter Subramanian in seiner schriftlichen Begründung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor den schwerwiegenden Vorwurf erhoben, dass der Musiker aus der Haft heraus versucht haben soll, Zeugen zu kontaktieren, um sie zu beeinflussen. Zudem soll er unerlaubte Kommunikationswege genutzt haben.

Schwere Vorwürfe gegen den Rapper

Combs wurde im September 2024 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft im New Yorker Stadtteil Brooklyn. Die Anklage wirft dem Gründer von Bad Boy Records vor, über Jahre hinweg Frauen und Männer sexuell missbraucht und mithilfe eines Netzwerks aus Mitarbeitern unter Druck gesetzt zu haben. Dabei soll er auch vor Kidnapping, Brandstiftung und körperlicher Gewalt nicht zurückgeschreckt sein. Der Rapper beteuert seine Unschuld und spricht von einvernehmlichen Beziehungen.

Der Prozess gegen den dreifachen Grammy-Gewinner soll am 5. Mai 2025 beginnen. Neben der Strafanklage sieht sich Combs auch mit mehreren Zivilklagen konfrontiert. Ein Anwalt erklärte im Oktober, seine Kanzlei vertrete mehr als 100 mutmaßliche Opfer. Bei einer Verurteilung droht Combs eine lebenslange Haftstrafe.