Bildung: Bildungsministerin unterstützt Ausbau des Ganztagsangebots

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule greift erstmals zum Schuljahr 2026/27. Die Ausweitung erfolgt schrittweise.

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine reibungslose Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab 2026 in Rheinland-Pfalz zugesagt. „Wer in Rheinland-Pfalz einen Platz braucht, bekommt einen Platz“, versicherte die Ministerin in Mainz. Das Land werde die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht allein lassen.

Zum Schuljahr 2026/27 greift in Deutschland ein 2021 verankerter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung: Der gilt zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, sodass er ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier gilt. 

Ministerin unterstützt Ausbau des Ganztagsangebots

Sie befürworte dieses Vorhaben, sagte die Bildungsministerin. „Das ist eine gute und richtige Entscheidung.“ Eine ganztägige Betreuung ermögliche den Kindern mehr Zeit für das gemeinsame Lernen und schaffe mehr Bildungsgerechtigkeit. Für die Eltern werde damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. 

960 Grundschulen gibt es laut Ministerium in Rheinland-Pfalz. Die Umsetzung der ganztägigen Betreuung für Grundschulkinder sei eine kommunale Pflichtaufgabe, sagte Hubig. Die Jugendämter ermittelten den jeweiligen Bedarf. Ob an einem Schulstandort eine Ganztagsschule errichtet wird, hänge daher auch von den vor Ort vorhandenen schulischen Bedarfen ab. Dabei könnten auch benachbarte Schulstandorte in den Blick genommen werden. 

Tendenz steigend

Rund 54 Prozent oder 89 000 von 160 000 Grundschulkinder nähmen derzeit Ganztagsangebote im Land wahr. Die Tendenz sei steigend. Nur etwa zehn Schulen böten momentan gar kein Ganztagsangebot an. 

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann sowohl in offenen und gebundenen Ganztagsschulen als auch in Horten erfüllt werden. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder insgesamt eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. 

Das Land habe seit 2002 mehr als 1,8 Milliarden Euro in die Ganztagsbetreuung investiert, teilte die Bildungsministerin mit. Im Landeshaushalt seien knapp 121 Millionen und 124 Millionen Euro für die nächsten Jahre angesetzt. Das umfasse auch zusätzliche Stellen für Lehrkräfte. 

Die Schulkinderbetreuung sei eine ureigene Aufgabe der Kommunen. Die bestehende Aufgabe werde mit dem Rechtsanspruch erweitert. Das Land fördere den Schulbau mit einem eigenen Programm, das wirke sich auch positiv auf die Ganztagsbetreuung aus. 

Skepsis bei Kommunen und Bildungsgewerkschaften

Von den kommunalen Spitzenverbänden und Bildungsgewerkschaften gibt es Bedenken bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. Der Städtetag forderte zuletzt mehr finanzielle Unterstützung vom Land. 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußerte Befürchtungen, dass sich der Lehrkräftemangel in den Schulen infolge der Regelung bundesweit erheblich verschärfen werde.