Eilverfahren: Gericht stoppt vorerst Abschuss von Wolf

Im Norden von Rheinland-Pfalz soll ein Wolfsrüde erschossen werden. Doch nach der Genehmigung der zuständigen Behörde sagt das Verwaltungsgericht nun Stopp – zumindest vorerst.

Der zum Abschuss freigegebene Wolf im nördlichen Rheinland-Pfalz darf vorerst doch nicht erschossen werden. Beim Verwaltungsgericht Koblenz seien mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, teilte die Behörde mit. Das Gericht benötige mehr Zeit, um das zu prüfen, sagte ein Sprecher. „Bis über das Eilverfahren entschieden worden ist, ist die Verfügung ausgesetzt.“ Solange dürfe der Wolf nicht abgeschossen werden. 

Der Verein Naturschutzinitiative teilte mit, dass aufgrund seiner Klage von Freitag die Genehmigung außer Kraft gesetzt worden sei. Die Ausnahmegenehmigung wäre eigentlich in den Zeiträumen vom 9. bis 19. Dezember 2024 und vom 3. bis 29. Januar gültig gewesen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte als zuständige Behörde eine zeitlich befristete Erlaubnis für die Tötung eines Wolfsrüden im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der zum Leuscheider Rudel gehörende Wolf mit der Bezeichnung GW1896m in der Lage sei, die empfohlenen Schutzeinrichtungen zu überwinden, hatte sie mitgeteilt.