Migration: Schuster: Ausreisezentrum soll Abschiebequote erhöhen

CDU und SPD haben sich auf die Erprobung eines Ausreisezentrums geeinigt. Der Innenminister will damit die Erfolgsquote bei Abschiebungen steigern.

Mit einem Abschiebezentrum will Sachsen die Erfolgsquote bei Abschiebungen erhöhen. In der Einrichtung sollen ausreisepflichtige Personen zentral untergebracht werden, deren Abschiebung absehbar sei, kündigte Innenminister Armin Schuster (CDU) an. Für die Betroffenen solle eine Wohnsitzauflage gelten – das heißt, sie sind grundsätzlich verpflichtet, sich dort aufzuhalten.

CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Ausreisezentrum zu erproben. „Mit dem Pilotprojekt testen wir, wie wir die Kommunen bei der Rückführung von Personen spürbar entlasten können und wie wir die Erfolgsquote bei Abschiebungen noch einmal steigern können“, erklärte Schuster.

Ausreisezentrum soll in Flüchtlingsunterkunft eingerichtet werden

Wohin das Ausreisezentrum kommt, ist noch offen. Schuster sprach lediglich davon, dass es in einer Flüchtlingsunterkunft des Freistaates eingerichtet werden solle.

Wohnsitzauflagen sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Darin heißt es: „Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer, dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist, ist verpflichtet, an einem bestimmten Ort seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen (Wohnsitzauflage).“

Der Flüchtlingsrat hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass die sächsischen Behörden das Instrument sehr restriktiv angewandt haben. Das habe es Asylsuchenden erschwert, Arbeit anzunehmen.

Zahl der Abschiebungen bislang höher als 2023

In den ersten drei Quartalen dieses Jahres sind aus Sachsen 726 Menschen abgeschoben worden. Nach Angaben der Landesdirektion lag die Zahl höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Damals wurden 636 Rückführungen gezählt. 209 der in den ersten neun Monaten des Jahres Abgeschobenen seien verurteilte Straftäter gewesen.

Außerdem sind bis Ende September 726 Ausländer freiwillig ausgereist – laut Landesdirektion vor allem türkische, georgische, venezolanische und nordmazedonische Staatsangehörige.