Regierung: Regierung: Neue Regeln für Einstellung von Staatssekretären

Die Einstellungspraxis von Staatssekretären hat in Thüringen den Landtag und einen Untersuchungsausschuss beschäftigt. Die neue Landesregierung will es besser machen als die alte.

Thüringens neue Brombeer-Regierung aus CDU, BSW und SPD will Kandidaten für die Staatssekretärsposten in den Ministerien vor der Berufung genauer prüfen. Das Kabinett habe sich auf ein Regelwerk für diese Personalentscheidungen verständigt, sagte Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) bei der ersten Kabinettssitzung in Erfurt. 

Erstmals in Deutschland werde damit ein Verfahren eingeführt, das Kandidaten für die Staatssekretärsposten nach Eignung, Leistung und Befähigung prüfe, so Voigt. Der Rechnungshof hatte die Einstellungspraxis der Vorgänger-Regierung gerügt. Damit hatten sich der Landtag und ein Untersuchungsausschuss befasst. 

Die Staatssekretäre der rot-rot-grünen Vorgänger-Regierung sollen in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden. Einzige Ausnahme sei Innenstaatssekretär Udo Götze. Er wurde gebeten, sein Amt bis zur kommenden Woche fortzuführen und entsprach dieser Bitte.

Neue Staatssekretäre erst nach Prüfung 

Die neue Regierung reagiere mit dem Prüfverfahren auf die Kritik des Rechnungshofs an der bisherigen Einstellungspraxis bei politischen Beamten, so Voigt. „Wir haben immer gesagt, dass neben dem politischen Vertrauen die Qualifikation das entscheidende Kriterium für das Amt eines politischen Beamten sein muss.“ 

Jeder Bewerber für das Amt des Staatssekretärs müsse nun ein definiertes Prüfverfahren durchlaufen. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre würden deshalb erst in der kommenden Woche berufen. Die Minister sind bereits im Amt. 

Ob es bei der Anzahl der Staatssekretäre der Vorgänger-Regierung bleibt, ist nach einem Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe Thüringen offen. „Zunächst gehen wir mit derselben Anzahl in die Planung, wie sie die vorhergehende Landesregierung hatte“, sagte Voigt den Zeitungen. Der Prüfausschuss solle aus Ministerinnen und Ministern bestehen.