Berlin will die Bezahlkarte für Asylbewerber einführen. Die Sozialsenatorin besteht auf einer Überprüfung des Modells nach sechs Monaten. Der CDU-Fraktionschef hat da einige Einwände.
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner ist sicher, dass Berlin die Bezahlkarte für Asylbewerber wie angekündigt einführt und danach auch nicht so bald wieder abschafft. „Wir halten die Bezahlkarte für richtig, legal, legitim und unbedingt notwendig“, sagte Stettner der Deutschen Presse-Agentur. „Die zuständige Fachsenatorin von der SPD, Cansel Kiziltepe, bringt dafür zur nächsten Senatssitzung eine Vorlage in den Senat ein.“
Kiziltepe steht der von der CDU geforderten Einschränkung der Bargeldfunktion kritisch gegenüber, nach der mit der Bezahlkarte nur maximal 50 Euro im Monat abgehoben werden können. Die Karte soll deshalb zwar mit dieser Obergrenze eingeführt werden, sie soll aber jeweils nur sechs Monate gelten. Außerdem soll das gesamte Modell ein halbes Jahr nach der Einführung überprüft werden, einschließlich der möglichen Gerichtsentscheidungen dazu.
„Die typische Berliner Sonderlocke brauchen wir hier nicht“
„Ich persönlich halte die Bezahlkarte für sehr wichtig und das auch über sechs Monate hinaus. Das ist auch meine Erwartungshaltung“, sagte Stettner. „Ich kann es mir nicht vorstellen, dass Berlin als einziges Bundesland die Bezahlkarte wieder abschafft.“
Sollten alle anderen Bundesländer auch zum Ergebnis kommen, sie wieder abschaffen zu wollen, gebe es eine ganz neue Lage. „Aber die typische Berliner Sonderlocke brauchen wir hier nicht.“
Stettner räumte ein, dass es bei der Bezahlkarte auch negative Aspekte geben könne. „Aber ich kenne überwiegend positive Einschätzungen. Natürlich kann man auch immer irgendwelche juristischen Fragezeichen setzen“, sagte er.
„Wenn ich sage, ich mache gleich ein Bild an die Wand da hinten, dann sagen die Juristen: Das darfst du nicht wegen Denkmalschutz. Aber deswegen dürfen wir uns nicht daran hindern lassen, vernünftige Politik zu machen“, so der CDU-Fraktionschef.
Stettner: Einzelurteile nicht überbewerten
Unter anderem das Sozialgericht Hamburg hatte starre Bargeldobergrenzen kritisiert und gefordert, die für die Karte zuständige Sozialbehörde müsse die persönlichen Lebensumstände der Antragstellenden berücksichtigen.
„Wenn ein Sozialgericht in einem Einzelfall entscheidet, kann das richtig sein, aber es muss keine bundesweite Wirkung entfalten“, sagte Stettner. „Wir können uns nicht von jedem Einzelurteil davon abhalten lassen, Landes- oder Bundesgesetzgebung zu machen. Dann machen wir gar nichts mehr aus Angst, dass irgendein Richter um die Ecke kommt und sagt, das sehe ich aber anders.“