Letzte Sitzung 2024: Senat beschließt Gesetz zur Verwaltungsreform

Der Berliner Senat hat zum letzten Mal im alten Jahr getagt. Eines der wichtigsten Reformvorhaben der Koalition ist nun auf den Weg gebracht

Kurz vor dem Jahresende hat der Berliner Senat die Verwaltungsreform auf den Weg gebracht, eines seiner zentralen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Er beschloss den Entwurf für ein sogenanntes Landesorganisationsgesetz, um die Aufgabenverteilung zwischen Senat und Bezirken klar zu regeln. Dadurch soll das in Berlin oft beklagte „Behörden-Pingpong“ aufhören, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. 

Ziel des Gesetzes ist auch eine – wie es heißt – stärkere gesamtstädtische Steuerung der Verwaltung durch die Landesebene. Es soll also mehr klare und einheitliche Ansagen des Senats an die Bezirke geben, was diese zu tun und zu lassen haben. Gleichzeitig sollen die Bezirke mehr Mitsprache bekommen. Alle Beteiligten hoffen, dass die Verwaltung im Zuge der Reform effizienter arbeitet und bürgerfreundlicher wird. 

Senat will an Verfassung ran 

Geplant sind laut Senatsbeschluss auch Verfassungsänderungen. Dadurch soll klarer geregelt werden, wann der Senat in bezirkliche Angelegenheiten eingreifen darf, aber auch, dass die Bezirke frühzeitiger und verbindlicher in Planungen des Senats einbezogen werden müssen. 

Künftig werden alle Aufgaben der Berliner Verwaltung und die Zuständigkeiten in einem einheitlichen Katalog dargestellt, der bisher gut 4.000 Punkte umfasst und noch nicht fertig ist. Hierzu ist ebenfalls eine Verfassungsänderung notwendig. Schließlich soll in der Verfassung das sogenannte Konnexitätsprinzip verankert werden: Der Senat muss also für Aufgaben, die die Bezirke erfüllen müssen, die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. 

2025 ist Abgeordnetenhaus am Zug

Nach dem Senatsbeschluss in erster Lesung geht der Gesetzentwurf nun zunächst in den Rat der Bürgermeister. Anschließend ist nochmals der Senat am Zug, ehe das Vorhaben im kommenden Jahr endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird und zum 1. Januar 2026 in Gänze greift. 

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hofft, dass der Gesetzentwurf im Januar an das Parlament zur weiteren Beratung gehen kann, um ihn dort dann „schnellstmöglich“ zu verabschieden. Der CDU-Politiker bezeichnete das Vorhaben, das zu den bedeutendsten der schwarz-roten Koalition in der bis 2026 laufenden Legislaturperiode gehört, als „Meilenstein für Berlin„. 

Bald kein „Behörden-Pingpong“ mehr? 

Die Stadt solle wieder besser funktionieren, so Wegner. „Ich möchte, dass dieses Behörden-Pingpong endlich beendet wird.“ Der Regierungschef dankte ausdrücklich den Bezirksbürgermeistern für deren aktive Mitarbeit am Reformprojekt, ebenso den Oppositionsparteien Grüne und Linke. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Opposition bei einem Kernprojekt einer Landesregierung so konstruktiv mitmacht.“ 

Wegner hatte nach dem Start von Schwarz-Rot 2023 neben den Bezirken auch Grüne und Linke in den Vorbereitungsprozess für die Reform eng eingebunden. Mindestens eine der beiden Fraktionen braucht die Koalition aus CDU und SPD für die angestrebten Verfassungsänderungen, weil dazu eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Abgeordnetenhaus nötig ist.