Der Senat hat die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Es ist eine Kompromisslösung: Sechs Monate lang gilt eine Obergrenze von 50 Euro zum Abheben von Bargeld. Danach nicht mehr.
Der Berliner Senat hat die Einführung der viel diskutierten Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach der Senatssitzung mit.
Die Karte sollen künftig alle neu in Berlin ankommenden Asylsuchenden erhalten, die einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) untergebracht sind und Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.
Obergrenze gilt nur in den ersten sechs Monaten
Vorgesehen ist eine Bargeldobergrenze von monatlich 50 Euro für Erwachsene und Kinder. Diese Beschränkung soll aber nach den ersten sechs Monaten der Nutzung wegfallen.
Sechs Monate nach der Einführung soll es außerdem eine Evaluation durch die Sozialverwaltung in Abstimmung mit der Senatskanzlei geben. Dabei soll auch die mögliche Rechtsprechung zur Bezahlkarte berücksichtigt werden.
CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss
Das jetzige Berliner Modell ist ein Kompromiss. Die CDU und namentlich auch der Regierende Bürgermeister hatten die Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro gefordert. Wegner hatte dieser Variante bei einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 zugestimmt.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte die Bargeldbegrenzung mehrfach öffentlich kritisiert und eine dsikriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte gefordert.