Migrationspolitik: Senat beschließt Einführung der Bezahlkarte

Der Berliner Senat hat die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Es gilt eine Obergrenze von 50 Euro zum Abheben von Bargeld, allerdings nur in den ersten sechs Monaten.

Nach monatelangen Diskussionen hat der Berliner Senat die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) nach der letzten Senatssitzung in diesem Jahr mit. Ein Termin für die Einführung steht noch nicht fest. Er erwarte aber, dass das schnellstmöglich passieren werde, sagte Wegner. 

Die Karte sollen künftig alle neu in Berlin ankommenden Asylsuchenden erhalten, die in einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) untergebracht sind und Anspruch auf entsprechende Leistungen haben.

Obergrenze gilt nur in den ersten sechs Monaten

Vorgesehen ist eine Bargeldobergrenze von monatlich 50 Euro für Erwachsene und Kinder. Diese Beschränkung soll aber nach den ersten sechs Monaten der Nutzung wegfallen. Danach können Asylsuchende den vollen Leistungsbeitrag in bar abheben, wenn sie das möchten.

Die Karte kann in ganz Deutschland genutzt werden, es gibt keine Eingrenzung auf bestimmte Postleitzahlenbereiche. Sechs Monate nach der Einführung soll es außerdem eine Evaluation durch die Sozialverwaltung in Abstimmung mit der Senatskanzlei geben. Dabei soll auch die mögliche Rechtsprechung zur Bezahlkarte berücksichtigt werden.

Zur Begrenzung der Bargeldauszahlung auf sechs Montage sagte Wegner: „Für mich ist relativ klar, Asylverfahren sollten in Berlin nicht länger als sechs Monate dauern.“ Sein Ziel sei, die Verfahren entsprechend zu beschleunigen. 

Zur Überprüfung des gesamten Modells nach einem halben Jahr sagte Wegner, das Ergebnis sei offen. Es gehe darum zu gucken, was sinnhaft war und was gut. „Vielleicht kommen wir nach einem halben Jahr zum Ergebnis, dass alles großartig ist.“ 

Allerdings betonte er auch, ihm sei bei der Einführung wichtig gewesen, dass es in Deutschland bei der Bezahlkarte keinen Flickenteppich gebe. „Es ist und bleibt mir wichtig, dass, insbesondere was die Höhe angeht, Berlin keinen Sonderweg geht.“

CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss

Das jetzige Berliner Modell ist eine Kompromisslösung. Die CDU und namentlich Wegner hatten die Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro gefordert. Der Regierende Bürgermeister hatte dieser Variante bei einer Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im November 2023 auch zugestimmt. 

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte das mehrfach öffentlich kritisiert und eine dsikriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte gefordert. Aus ihrer Sicht ist eine Obergrenze grundsätzlich falsch und auch kein geeignetes Instrument, um Migration zu steuern. Dem letzten Aspekt stimmte Wegner nach der Senatssitzung ausdrücklich zu: „Ich glaube nicht, dass die Bezahlkarte die Migration steuern wird.“ 

Kiziltepe teilte mit, der Senat habe einen guten Kompromiss gefunden. „Mir war besonders wichtig, dass Mindeststandards eingehalten werden und Geflüchtete durch die Bezahlkarte nicht stigmatisiert werden.“ Aus diesem Grund werde sich die Bezahlkarte optisch etwa nicht Kreditkarten unterscheiden.