Personalien: Ex-Staatssekretärin äußert sich zu juristischer Niederlage

Die Entlassung der einstigen Staatssekretärin Messari-Becker hält die hessische Landespolitik in Atem – etwa mit einem Untersuchungsausschuss. Nun nimmt sie Stellung zu ihrer gerichtlichen Niederlage.

Die als hessische Staatssekretärin spektakulär entlassene Bauphysik-Professorin Lamia Messari-Becker hat zu ihrer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden Stellung genommen. Den Vorwurf eines Fehlverhaltens im Privatleben wies die parteilose Expertin erneut zurück. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hatte sich von ihr im Juli laut eigener Pressemitteilung wegen eines außerdienstlichen „Fehlverhaltens“ getrennt, ohne bislang öffentlich einen konkreten Grund dafür anzugeben.

Messari-Beckers Anwälte teilten der Deutschen Presse-Agentur mit: „Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Beschluss lediglich festgestellt, dass sich die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als rechtmäßig darstelle.“ Das Gericht habe dabei kein angebliches außerdienstliches Fehlverhalten bejaht.

Messari-Becker weist Vorwürfe weiterhin zurück

Es habe auch ausdrücklich betont, dass ein „objektiv pflichtwidrigen Verhaltens gerade keine Voraussetzung für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand sei. Insoweit reiche der behauptete Vertrauensverlust zwischen Staatsminister und Staatssekretärin aus.“ Überdies wiesen die Anwälte den Vorwurf eines angeblichen außerdienstlichen Fehlverhaltens „weiterhin entschieden zurück“. 

Medienberichten zufolge hatte Wirtschaftsminister Mansoori Messari-Becker nichtöffentlich vorgeworfen, in einem Elterngespräch an der Schule eines ihrer Kinder mit ihrer Position als Staatssekretärin Druck für eine bessere Schulnote ausgeübt zu haben.

Gericht: Vertrauensverlust ausreichend für Entlassung

Laut dem Verwaltungsgericht ist für die Versetzung eines „politischen Beamten“ in den einstweiligen Ruhestand bereits der bei den zuständigen Regierungsmitgliedern eingetretene Vertrauensverlust maßgeblich. Eines objektiv pflichtwidrigen Verhaltens bedürfe es dafür nicht. Hieran gemessen habe die schwarz-rote Regierung ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt. 

Ein sachlicher Grund für ihre Entscheidung war dem Gericht zufolge gegeben. So habe Mansoori mitgeteilt, dass ihm „aufgrund eines nicht hinnehmbaren Fehlverhaltens im außerdienstlichen Kontext“ eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei und zudem „in verschiedenen Zusammenhängen unüberbrückbare Differenzen zutage getreten“ seien. 

Beschluss noch nicht rechtskräftig

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Messari-Becker binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. 

Ihr Rauswurf hatte in der Landespolitik hohe Wellen geschlagen. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht. Erste Zeugen sollen im neuen Jahr vernommen werden.