Wohneigentümer: Ministerium: Grundsteuerreform kann zu mehr Belastung führen

Viele Eigentümer wissen noch nicht, welche Grundsteuer sie nach der Reform künftig zahlen müssen. Brandenburg hat zur Orientierung Hebesätze veröffentlicht.

Die Reform der Grundsteuer kann für Eigentümer nach Angaben des Brandenburger Finanzministeriums auch eine höhere Belastung mit sich bringen. „Das neue Bewertungsrecht gewährleistet in der Folge eine gleichmäßige Neubewertung der Grundstücke nach objektiven Kriterien“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Damit werde der bisherige verfassungswidrige Zustand beseitigt. Für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer könne es zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen. Solche Verschiebungen der Belastung im Einzelfall seien unvermeidbar und folgerichtig.

Die Reform der Grundsteuer soll nicht zu einer verdeckten Erhöhung der Einnahmen führen. „Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht automatisch auch Belastungsneutralität“, erklärte das Finanzministerium. Wer eine höhere Belastung erfahre, sei bisher nicht genügend zur Grundsteuer herangezogen worden.

Hebesatz-Register als Orientierung

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform der Grundsteuer verlangt, weil bisher mit völlig veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Künftig gelten in den Bundesländern teils unterschiedliche Methoden. Ab 2025 gilt eine neue Berechnung der Grundsteuer. Die Einnahmen fließen Städten und Gemeinden zu – etwa für Schulen, Kitas, Schwimmbäder, Straßen oder Büchereien.

Wenn sich in einzelnen Gemeinden das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändert, können sie ihre Hebesätze ändern, damit sich das Aufkommen nicht erheblich verändert. Brandenburg hat kürzlich ein Hebesatz-Register veröffentlicht, das für Orientierung sorgen kann. Eigentümer können sich die mögliche Belastung ausrechnen. Die konkreten Hebesätze legen aber die jeweiligen Städte und Gemeinden fest.

Städtebund: Aufkommensneutralität offen 

Bei der Grundsteuer B für Grundvermögen finden sich im Hebesatzregister von Brandenburg Hebesätze zur Orientierung zwischen 150 Prozent für die Gemeinde Panketal (Landkreis Barnim) und 880 Prozent für die Gemeinde Tschernitz (Spree-Neiße). Diese Hebesätze böten einen Hinweis, wie das Aufkommen der Grundsteuer auf dem bisherigen Niveau gehalten werden kann, erklärte das Ministerium. Sie seien keine konkrete Empfehlung.

Der Städte- und Gemeindebund ließ offen, ob die angestrebte Neutralität stets gelingt. „Wir können derzeit noch nicht einschätzen, ob es gelingt die gemeindescharfe Aufkommensneutralität des Grundsteueraufkommen zu sichern“, sagte Geschäftsführer Jens Graf.