Bundesgerichtshof: Schüsse auf Polizisten – „Reichsbürger“-Urteil rechtskräftig

Mit einem vollautomatischen Gewehr feuerte er in Boxberg mehr als 40 Mal auf Einsatzkräfte. Doch das Urteil wegen versuchten Mordes wollte der Mann nicht akzeptieren. Nun hat der BGH den Fall geprüft.

Nach Schüssen auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen Boxberg ist das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen sogenannten Reichsbürger rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten und bestätigte die vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhängte Haftstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten. Vor allem mit Blick auf das staatsfeindliche Tatmotiv des Mannes sei es richtig, dass das OLG ihn wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt habe. 

Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten

Ob der Deutsche nach Verbüßung seiner Haftstrafe wieder auf freien Fuß kommt, ist fraglich. Das OLG hatte sich vorbehalten, später noch Sicherungsverwahrung zu verhängen. „Es spricht eine deutliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass es bei einer Konfrontation mit der Polizei erneut zu Straftaten kommt“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung im November 2023 in Stuttgart.

Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Anfang 50-Jährigen im April 2022 wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der Mann aus unterschiedlichen Positionen seiner Wohnung über 40 Einzelschüsse auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Etwa zwei Stunden nach dem letzten Schuss verließ er das Gebäude in der Gemeinde im Main-Tauber-Kreis und wurde festgenommen. 

Illegale Waffen und über 5.000 Schuss Munition

In dem Haus fanden die Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Nach den Worten des Richters war der Angeklagte immer tiefer in Verschwörungstheorien abgerutscht und verlor am Ende jeglichen Kontakt zur Außenwelt. 

Die aus seiner Kindheit in der DDR herrührende kritische Haltung gegenüber dem Staat habe sich durch die Flüchtlingskrise und durch die Corona-Pandemie verstärkt. Zunehmend habe er in seinem Umfeld Verschwörungstheorien geäußert. 

Der Mann wird der sogenannten Reichsbürger-Szene zugeordnet. Laut Bundesanwaltschaft sah der Mann sein Grundstück und die Wohnung „als ein eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland“ unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab. 

Die Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen „Reichsbürgersprachgebrauch“ gepflegt, die Ideologie aber gar nicht verstanden. Während die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch.