Kriminalität in Hessen: Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte auf Vorjahresniveau

Immer wieder werden Kräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten während ihres Einsatzes attackiert. Die Fallzahlen steigen tendenziell. Für 2024 zeichnet sich keine Trendumkehr ab.

Die Fallzahlen bei Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte bewegen sich in Hessen 2024 nach Einschätzung des Innenministeriums auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. 2023 waren knapp 2.600 Fälle registriert worden, unter den Opfern waren mehr als 5.000 Polizisten, 171 Rettungskräfte und 24 Feuerwehrleute. Bei den Attacken gegen Polizisten werden neben tätlichen Angriffen auch Widerstandshandlungen erfasst. Die endgültigen Zahlen für 2024 werden mit der polizeilichen Kriminalitätsstatistik im Frühjahr veröffentlicht.

Es sei unerträglich, dass Einsatzkräfte immer wieder und immer häufiger attackiert würden, erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU) auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Wiesbaden. Im Jahr 2020 waren 2.120 Fälle registriert worden.

Arbeit unter „schwierigsten Bedingungen mit großer Leidenschaft“ 

Poseck bekräftigte, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste täglich, rund um die Uhr für den Schutz der Bürger im Einsatz seien. „Seit meinem Amtsantritt vor rund elf Monaten sind mir bei meinen zahlreichen Besuchen bei Feuerwehren, Polizeistationen und Rettungsdienststellen hochmotivierte und engagierte Einsatzkräfte begegnet“, ergänzte er. Sie arbeiteten teilweise unter schwierigsten Bedingungen mit großer Leidenschaft.

Der Minister verwies auf das Paket für mehr Respekt und Anerkennung, dass die Landesregierung für Einsatzkräfte geschnürt habe. Unter anderem wird die Polizeizulage ab 2025 um rund ein Fünftel auf 160 Euro steigen. „Zudem setze ich mich weiter dafür ein, dass das Mindeststrafmaß bei tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte von den bisherigen drei auf sechs Monate erhöht wird“, ergänzte Poseck. Hierdurch wären Geldstrafen nicht mehr möglich. 

Werden Einsatzkräfte gezielt in einen Hinterhalt gelockt, sollte sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten, forderte der Minister. Das solle die Verwerflichkeit dieser Taten stärker herausstellen und für mehr Abschreckung sorgen.