Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole

Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll.

Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.

Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Im Anschluss sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wurde ein Urteil erwartet.

Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch „Alles für Deutschland“ zu vervollständigen.

Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Höcke selbst bestritt eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen und stellte diese wiederholt als Banalität dar. Er bezeichnete das Verfahren gegen ihn als „Farce“ und hält sich für „völlig unschuldig“.