Urteile: Gericht: Hitlergruß ist strafbar – auch mit dem linken Arm

Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können.

Auch wer den Hitlergruß mit dem linken Arm zeigt, macht sich strafbar. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem aktuellen Beschluss klar und bestätigt damit die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen. Dieser hatte laut Mitteilung 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster die verfassungswidrige Geste gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt – aber nach eigener Aussage absichtlich zu Provokationszwecken den linken Arm benutzt, weil er dies nicht für verboten hielt. 

Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten ihn jedoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Der nicht vorbestrafte und im Wesentlichen geständige Mann sollte laut Landgerichtsurteil eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro zahlen. Dagegen legte er Revision ein, die das OLG Hamm mit Beschluss vom 25. Juni als allerdings als unbegründet verwarf, wie es nun mitteilte. 

Richter: Nazi-Gruß ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung

Bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte hätten festgestellt, dass es egal sei, mit welchem Arm der Hitlergruß ausgeführt werde: Er stelle eine verbotene nationalsozialistische Grußform dar. Solche Kennzeichen sollen aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich verbannt werden, begründete das Gericht. Sie seien kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Insofern könne sich der Angeklagte nicht darauf berufen, er habe absichtlich nur den linken Arm zur Provokation der linken Gegner benutzt.