Medien: CDU mahnt Befreiung von Gema-Gebühren für Vereine an

Gemeinnützige Vereine sollen nach dem Willen der CDU keine Gema-Gebühren zahlen müssen. Geld steht im Haushalt bereit und es gibt einen Landtagsbeschluss. Die CDU fordert Tempo bei der Umsetzung.

Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt hat mehr Tempo bei der Befreiung der Vereine von Gema-Gebühren gefordert. „Gerade jetzt zum Osterfest organisieren viele Vereine Osterfeuer, bei denen Gema-Gebühren anfallen“, sagte Voigt der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Er warf der Thüringer Regierung vor, eine Kostenübernahme durch das Land noch nicht konkret geregelt zu haben, obwohl dafür rund 325 000 Euro im aktuellen Haushalt bereitgestellt worden seien. „Weil eine Regelung noch immer fehlt, entstehen den Vereinen unnötige Kosten“, beklagte Voigt.

Er versprach, dass die Gema-Gebühren für Vereine dauerhaft vom Land übernommen werden, sollte die CDU künftig regieren. In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Jüngsten Umfragen zufolge könnte eine Regierungsbildung allerdings schwierig werden.

„Die Gema-Gebühren und ihre bürokratische Abwicklung stellen eine große Belastung für viele ehrenamtlich organisierte Vereine in Thüringen dar. Die Dokumentations- und Bürokratiekosten übersteigen häufig den Betrag, der abgeführt wird“, erläuterte Voigt.

Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlagen. Sie schüttet die Einnahmen an sie aus, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder gespielt werden. Wird ein Song etwa bei einem Fest eines Vereins gespielt – egal ob live oder als Aufzeichnung – wird dafür eine Gema-Gebühr fällig. Die Vereine als Veranstalter müssen die gespielten Titel in der Regel bei der Gema melden und dann Gebühren bezahlen. Musikstücke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren tot sind, sind lizenzfrei.

Im Dezember hatte der Thüringer Landtag die Landesregierung aufgefordert, Verhandlungen mit der Gema aufzunehmen, um einen Pauschalvertrag abzuschließen. Ziel ist es, dass künftig ehrenamtlich geführte und gemeinnützige Organisationen, Vereine und Einrichtungen für nichtkommerzielle Veranstaltungen mit Musik keine Gebühren an die Gema entrichten müssen. Voraussetzung soll aber sein, dass die Veranstaltungen für die Besucher kostenlos sind. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Bayern.