Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen von Juni 2025 an die Anbieter von digitalen Dienstleistungen auf Barrierefreiheit achten. Bei Webshop-Betreibern scheint diese Botschaft nicht angekommen zu sein.
Nur ein Fünftel der meistbesuchten Webshops in Deutschland ist teilweise barrierefrei. Dies ergab eine Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal verschlechtert. 2023 waren noch 25 Prozent der populären Webshops barrierefrei.
Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.
Für die Studie untersuchten Experten 71 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 15 Websites ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.
Viele populäre Webshops arbeiten ohne deutliche Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten und das Identifizieren wichtiger Symbole beeinträchtigt. Eine unlogische Tab-Reihenfolge erschwert es Nutzerinnen und Nutzern mit Behinderung, durch die Online-Shops zu navigieren, sich über Produkte zu informieren und diese auszuwählen. Eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Hinweiskästen verdecken oft den Hauptinhalt der Webseite und lassen sich nicht ohne Weiteres schließen.
Die Tests wurden von geschulten Testerinnen und Testern mit unterschiedlicher Beeinträchtigung durchgeführt und durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) fachlich begleitet.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, betonte: „Es ist an der Zeit, digitale Barrieren abzubauen – zumal es in einem Jahr keine Ausreden mehr gibt.“ Viele Unternehmen nähmen in Kauf, potenzielle Kundinnen und Kunden auszuschließen, wenn sie ihre Webseiten nicht barrierefrei gestalten. „Es liegt also auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern. Denn von einem einfachen und komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren alle.“
Die Organisationen wiesen auf der Pressekonferenz darauf hin, dass der Online-Handel nach der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in einem Jahr barrierefrei sein muss. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten.
Pressemitteilung Digitale Barrierefreiheit