Der auch im Fall Maddie Verdächtige muss sich in Braunschweig vor Gericht verantworten. In dieser Woche wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Die Anklagebehörde geht dagegen vor.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hält die drei Berufsrichter im Vergewaltigungs-Prozess gegen Christian B. für befangen und will sie ablösen lassen. Anlass sei der Beschluss von Mittwoch (3. Juli), mit dem der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben wurde, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Es sei zu befürchten, dass die Strafkammer schon jetzt ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage gebildet habe, obwohl die Beweisaufnahme noch laufe und Prozesstermine bis Oktober angesetzt seien, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Vor dem Landgericht Braunschweig muss sich der 47-jährige Christian B. wegen fünf schwerer Sexualstraftaten verantworten, die er in Portugal begangen haben soll. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zwischen 2000 und 2017. Christian B. steht auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens in Braunschweig.
Den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls hatte die Verteidigung von Christian B. gestellt. Der Sexualstraftäter bleibt aber im Gefängnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin absitzt, Tatort war Portugal. Zu der Haftstrafe war er ebenfalls vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beantragte neben der Ablehnung der aktuellen Richter in dem Vergewaltigungs-Prozess wegen Besorgnis der Befangenheit die „Neubesetzung mit unparteiischen Richterinnen und Richter“. Zudem sei beabsichtigt, Beschwerde gegen den Beschluss der Aufhebung des Haftbefehls gegen Christian B. einzulegen.
Wie das Landgericht Braunschweig mitteilte, wird die zuständige Vertretungskammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 5. August über die Frage der Befangenheit entscheiden, falls der Ablehnungsantrag als zulässig eingestuft wird.