Nach der Cannabis-Legalisierung gibt es Neuregelungen für den Straßenverkehr. Was gilt, wenn man kifft und fährt.
Für bekiffte Autofahrerinnen und Autofahrer kommen neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. In Kraft treten sollen die Neuregelungen nach der nun folgenden Gesetzesverkündung, also voraussichtlich noch im Sommer.
Cannabis-Verbot für Fahranfänger
Nachdem Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit dem 1. April mit vielen Vorgaben legal sind, folgen nun begleitende Verkehrsregelungen. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von einem Nanogramm etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten aber schon vor Jahren für einen höheren Wert aus. Ansonsten würden viele sanktioniert, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.FAQ Cannabis Social Clubs 11.00
Künftig schriebt das Gesetz vor: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wenn dazu noch Alkohol getrunken wird, riskiert man in der Regel 1000 Euro Buße. Für Fahranfänger heißt es künftig wie bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.