Hochschulpolitik: Saar-Hochschulgesetz nach kontroverser Debatte geändert

Die Regierung spricht von Zukunftsfähigkeit, die Opposition warnt vor einem Rückschritt. Das Saarland bekommt ein neues Hochschulgesetz.

Nach einer kontroversen Debatte hat der Landtag des Saarlandes das Hochschulgesetz des Landes geändert. Die absolute Mehrheit der SPD-Abgeordneten stimmte den Änderungen zu. Sie sollen nach Angaben der Regierung den Hochschulstandort weiterentwickeln und stärken. Die oppositionelle CDU und die AfD stimmten dagegen. „Es bleibt festzustellen, dass auch in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik mittlerweile die Arroganz der Macht vonseiten der SPD regiert“, sagte der Abgeordnete Jonas Reiter (CDU).

„Dieses Hochschulgesetz ist ein Modernisierungsschub“, befand hingegen der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon. „Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, einfachere Zugangsmöglichkeiten im Wettbewerb um kluge Köpfe.“

Fast-Track-Berufungen möglich

Die Gesetzesänderungen ermöglichen unter anderem sogenannte Fast-Track-Berufungen von Spitzenwissenschaftlern ohne vorherige Ausschreibung, die Teilbeurlaubung von Hochschullehrern und den Zugang zur Universität nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung auch ohne praktische Berufserfahrung. Zudem soll die bisherige Fachhochschule künftig auch Studenten promovieren können. 

Oppositionspolitiker kritisierten vor allem die Neuregelung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und Wissenschaftsministerium. Deren Einhaltung soll stärker überwacht werden. „Man kann nicht alles in der Wissenschaft gut messen. Aber es gibt einiges, das kann man ganz gut messen und es spricht ja nichts dagegen, das zu tun“, sagte Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker (SPD). Kommt keine Einigung über Ziele und Leistungen zustande, soll das Ministerium entscheiden können.

Senat der Universität zeigt sich besorgt 

Reiter sagte, bei einer Anhörung hätten zahlreiche Vertreter von Universität und Hochschule vor einem „nicht gerechtfertigten Eingriff in die Hochschulautonomie“ gewarnt, der auch verfassungsrechtlich bedenklich sei. Der Gesetzentwurf sei „eine gesetzgeberische Grundlage für eine radikale politische Steuerung, eine Einflussnahme auf die Hochschulen durch das Ministerium“. Er fügte hinzu: „Es soll durchregiert werden. Und das ist ein absoluter Rückschritt.“

Der Senat der Universität des Saarlandes zeigte sich mit Blick auf die Novellierung besorgt – „weil sie die Hochschulautonomie und mit ihr die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könnte“, wie es hieß. Man vertraue darauf, dass ihre praktische Anwendung zu keinen Konflikten führen werde. „Der Senat sieht sich aber berufen, Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit gegebenenfalls zu verteidigen“, teilte die Universität in Saarbrücken mit.