Ein einjähriges Kind stirbt bei einem Auffahrunfall. Die Unfallverursacherin wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Im Gerichtsaal fließen viele Tränen.
Im Prozess um einen Autounfall mit einem getöteten einjährigen Kind ist die Unfallverursacherin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie erhalte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 60 Euro, sagte die Richterin am Amtsgericht Trier. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn sie an dem Tag, an dem wegen Nebels und tiefstehender Sonne schlechte Sicht herrschte, ihr Tempo gedrosselt hätte. Ihre Verletzung der Sorgfaltspflicht hätte „zu dem dramatischen Unglück“ geführt.
Die 28-Jährige hatte eingeräumt, im Februar 2023 mit ihrem Kleintransporter auf der Autobahn 1 bei Mehring (Kreis Trier-Saarburg) auf ein vor ihr fahrendes Fahrzeug aufgefahren zu sein, das verkehrsbedingt abbremsen musste. Dabei war ein einjähriger Junge, der in einem Kindersitz auf der Rückbank gesessen habe, so schwer am Kopf verletzt worden, dass er wenige Stunden später im Krankenhaus starb.
„Ich kann gar nicht sagen, wie leid mir das tut“
„Die Sonne hat so tief gestanden und dann hat es geknallt“, sagte die gelernte Bürokauffrau. „Ich habe gefühlt gar nichts mehr gesehen.“ An den Unfall selbst erinnere sie sich nicht mehr, sagte sie immer wieder unter Tränen. „Ich kann gar nicht sagen, wie leid mir das tut. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Ich wünschte, ich könnte den Moment rückgängig machen.“
Mit dem Urteil folgte die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger der Angeklagten hatte das Gericht gebeten, die 90 Tagessätze nicht zu überschreiten. Ab dann gilt man als vorbestraft. „Wir reden hier von einem Unglück, das niemand rückgängig machen kann und das die Angeklagte ein Leben lang begleiten wird“, sagte Verteidiger Bernward Wittschier. Sie sei bis heute in psychologischer Behandlung.
Auch die Eltern des getöteten Kindes befinden sich laut dem Vertreter der Nebenklage weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung. „Für allen Beteiligten war der Unfall ein großes Unglück“, sagte die Amtsrichterin. Sie hoffe, dass man irgendwann wieder nach vorn schauen könne. „Den Verlust kann man mit einer Strafe nicht wiedergutmachen.“