Afrikanische Schweinepest: Kreis Mainz-Bingen: Erste Schweinepest-Untersuchung positiv

Das Landesuntersuchungsamt hat Proben eines Wildschweins untersucht, das bei Oppenheim gefunden wurde. Das Ergebnis: Afrikanische Schweinepest. Welche Regeln dort jetzt gelten.

Bei einem Wildschwein bei Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) hat das Landesuntersuchungsamt die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut stehe allerdings noch aus, teilte die Kreisverwaltung mit. Zuvor war das Virus schon im Nachbarlandkreis Alzey-Worms und im hessischen Landkreis Groß-Gerau bestätigt worden.

Regeln rund um den Fundort im Oppenheimer Wäldchen sollen jetzt schon dafür sorgen, dass es in dem Gebiet möglichst ruhig bleibt, damit die Tiere nicht aufgescheucht werden und das Virus dadurch weitertragen. So werden in einem Radius von bis zu drei Kilometern Freizeitaktivitäten eingeschränkt, die Grillplätze geschlossen und das Gebiet teilweise abgesperrt. Fahrradfahrer sollen den Radweg am Rhein, wo viele Wildschweine leben, möglichst meiden. Außerdem gelten ein absolutes Jagdverbot und Regeln für Landwirte. In einem größeren Radius von 15 Kilometern müssen Hunde an der Leine bleiben. 

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen mit hoher Sterblichkeit. Überträger sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- und Speiseabfälle. Impfstoffe existieren derzeit nicht. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht.