Der sogenannte „Reichsbürger“ Peter Fitzek steht wieder vor Gericht. Zu Beginn des Berufungsverfahrens in Dessau-Roßlau äußert er sich zwar ausführlich – nur nicht zu den Tatvorwürfen gegen ihn.
Vor dem Landgericht Dessau hat ein Berufungsverfahren gegen den „Reichsbürger“-Aktivisten Peter Fitzek begonnen. Fitzek war vor rund einem Jahr vom Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Weil Berufung eingelegt wurde, soll der Fall nun noch einmal verhandelt werden.
Zu Beginn des ersten Prozesstages stellten Fitzek und seine Verteidiger zunächst die Zuständigkeit des Gerichtes infrage. Fitzek forderte die Einstellung des Verfahrens. Seine Forderungen wollte der 58-Jährige in einer Einlassung erklären. Das ermöglichte ihm der Vorsitzende Richter.
Fitzek soll am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Nach Angaben der Kreisverwaltung hatte die Frau über ein Sicherheitsunternehmen für die Verwaltung gearbeitet. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten.
Zu dem Tatvorwurf äußerte sich Fitzek in seiner Einlassung am Montag nicht, stellte jedoch in Aussicht, dies im weiteren Verlauf des Prozesses möglicherweise noch tun zu wollen. Die Verhandlung soll nächsten Mittwoch (31. Juli) fortgesetzt werden.
Fitzek, der vor zwölf Jahren in der Lutherstadt Wittenberg das „Königreich Deutschland“ ausgerufen und sich selbst zum Staatsoberhaupt erklärt hatte, stand in der Vergangenheit schon häufig vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, ohne Führerschein gefahren zu sein oder illegale Bankgeschäfte getätigt zu haben. Er wurde mehrfach verurteilt.
Der 58-Jährige stammt gebürtig aus Halle. Zum ersten Prozesstag waren auch einige Anhängerinnen und Anhänger von Fitzek gekommen. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.