Der Bundestag soll nicht immer größer werden. Deshalb hat die Ampel das Wahlrecht reformiert. Wesentliche Punkte wurden von den Verfassungsrichtern gebilligt. Das finden nicht alle Parteien gut.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Reform des Wahlrechts hat in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedliche Reaktion ausgelöst. Die CDU beklagte, dass nun nicht mehr jeder Wahlkreisgewinner in den Deutschen Bundestag einziehen wird. Der Generalsekretär der Landespartei, Philipp Amthor, bezeichnete die von den Richtern gebilligte Neuerung als „Wahlrecht des betrogenen Wählers“. Zugleich begrüßte er, dass das Bundesverfassungsgericht den Versuch der Bundesregierung gestoppt habe, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten. „Genau das waren nämlich die niederträchtigen Hintergedanken der Ampel bei ihrem zu Lasten von CSU und Linkspartei gefassten Plan einer Streichung der Grundmandatsklausel“, erklärte Amthor, der seit 2017 für die CDU im Bundestag sitzt.
Piraten fordern Änderung des Wahlgesetzes auch in MV
Wie die Linke äußerte sich auch die weit kleinere Piratenpartei erfreut über die Einschätzung der Karlsruher Richter, dass die Fünf-Prozent-Hürde für sich allein verfassungswidrig ist. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Wink mit dem Zaunpfahl für die links-rote Koalition in MV und alle anderen Länder. Es ist noch genug Zeit bis zur nächsten Landtagswahl 2026, um die Senkung der demokratiefeindlichen Fünf-Prozent-Hürde umzusetzen“, erklärte Dennis Klüver, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei in MV. Der Europarat empfehle gefestigten Demokratien keine höhere Hürde als drei Prozent.
Neues Wahlgesetz in wesentlichen Punkten bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die von der Ampel-Regierung 2023 eingeführte Neuregelung überwiegend bestätigt, die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel aber für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Klausel zogen Parteien nach alten Wahlrecht auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Die Regel setzte das Gericht nun vorerst wieder in Kraft, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschiedet hat. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete und der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate – ein Kernstück der Ampel-Reform – blieb bestehen. Derzeit zählt der Bundestag 733 Mitglieder
FDP begrüßt Urteil
Der Generalsekretär des FDP-Landesverbandes, David Wulff, bezeichnete das Urteil als kluges und ausgewogenes Signal für die Zukunft des deutschen Wahlrechts. „Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen“, sagte er. In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestags habe das Urteil die Reform voll und ganz bestätigt. Die Einführung der Zweitstimmendeckung sichere die Funktionsfähigkeit des Bundestags, ohne die Prinzipien der Demokratie und der Chancengleichheit zu verletzen. Die Abschaffung unausgeglichener Überhangmandate sei der entscheidende Schritt, um das Zweitstimmenergebnis bei der Sitzverteilung nicht zu verzerren und den Steuerzahler nicht weiter zu belasten.
Amthor prophezeit enttäuschte Abwendung von der Politik
Amthor hingegen verteidigte die bisherige Regelung, nach der jeder Wahlkreissieger in den Bundestag einzog, das Parlament aber über Ausgleichsmechanismen immer mehr aufgebläht wurde. „Es ist politisch töricht von der Ampel, die bürgernahen Wahlkreismandate zu entwerten und dadurch dem Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag zu schaden“, erklärte Amthor. Das neue Wahlrecht werde bei vielen Wählern noch für reichlich Frustration und für enttäuschte Abwendung von der Politik sorgen, wenn ihre gewählten Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einziehen.
„Konkret droht uns ein solches Szenario auch in Mecklenburg-Vorpommern“, prophezeite der CDU-Politiker. Weil die SPD bei der Landtagswahl 2021 fast alle Direktmandate gewonnen hatte, waren durch die Ausgleichsregelungen erstmals in MV mehr als 71 Abgeordnete in den Landtag eingezogen – 79.