Statistik: LKA: 216 mutmaßliche Extremisten in NRW mit Waffen-Erlaubnis

Extremisten mit Lizenz für eine Waffe – das scheint nicht zusammenzupassen. Wieso ist das trotzdem möglich?

216 mutmaßliche Extremisten sind nach Erkenntnissen des Landeskriminalamts (LKA) in Nordrhein-Westfalen aktuell im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. 123 von ihnen haben demnach einen sogenannten kleinen Waffenschein, der ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen berechtigt. 

186 der mutmaßlichen Extremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis kommen aus dem rechtsextremistischen Spektrum, 11 aus dem islamistischen, wie das LKA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitteilte. Die übrigen verteilen sich in geringer Anzahl auf den Linksextremismus, ausländerbezogenen Extremismus – etwa die Grauen Wölfe – und andere Bereiche. 

Der Entzug einer Waffenerlaubnis muss im Einzelfall begründet werden. Das ist nur dann relativ einfach, wenn jemand nachgewiesen Mitglied einer verbotenen Organisation oder Partei beziehungsweise Verurteilter mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ist.

Juristischer Bewertungsspielraum

Die Vorschriften des Waffengesetzes würden „sehr streng ausgelegt“, sagte eine LKA-Sprecherin. Jenseits der verurteilten Straftäter und Mitglieder verbotener Organisationen definiert es für alle anderen aber nur, wer „in der Regel“ die erforderliche Zuverlässigkeit für eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht besitzt. Diese Formulierung lässt juristischen Bewertungsspielraum. 

In den vergangenen Jahren wurde in NRW laut LKA insgesamt 351 ehemaligen Inhabern ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen – darunter 315 aus dem rechtsextremistischen Spektrum.

Für die darin enthaltenen 206 sogenannten Reichsbürger beziehungsweise „Selbstverwalter“ sei diese Zahl seit März 2018 bis Ende Juni dieses Jahres aufsummiert worden, erläuterte die LKA-Sprecherin. Für alle anderen Gruppierungen sind die Zahlen seit Inkrafttreten der Waffenrechtsänderung im Februar 2020 erfasst worden.