Extremismus: Anzeige gegen AfD-Spitze wegen Verdachts auf Volksverhetzung

Die AfD wolle immer mehr die NS-Ideologie bei ihrer Anhängerschaft verankern, begründet der Grünen-Politiker Stengele eine Anzeige gegen das Thüringer AfD-Spitzenduo. Im Fokus steht ein Lied.

Der Thüringer Grünen-Politiker Bernhard Stengele hat als Privatperson über eine Anwaltskanzlei Anzeige gegen die beiden AfD-Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller wegen des Verdachts der Volksverhetzung gestellt. Die Anzeige ging an die Staatsanwaltschaft Erfurt – diese sowie die elektronische Eingangsbestätigung liegen der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Anzeige von Stengele, der auch Umweltminister ist, richtet sich gegen Höcke und Möller als Vertreter der Thüringer AfD. 

Es geht um 21 Zeilen eines Liedes des Lyrikers Franz Langheinrich (1864 – 1945), das dem Programm der AfD zur Landtagswahl im September vorangestellt wurde. Langheinrich habe der völkisch-nationalistischen Szene angehört, er sei Teil der nationalistischen „Deutschen Kunstgesellschaft“ gewesen, heißt es in der Begründung der Anzeige. Mit Äußerungen, die Assoziationen zur NS-Zeit wecken, sorgt vor allem Thüringens AfD-Chef Höcke immer wieder für kontroverse Debatten. Thüringens Verfassungsschutz hat die AfD im Freistaat als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet sie. 

AfD: Nichts Verwerfliches 

„Diese Anzeige ist ein Missbrauch der Justiz“, erklärte der AfD-Landesverband auch im Namen der beiden Sprecher. Es sei ein verzweifelter Versuch des Grünen-Spitzenkandidaten, „seinen eigenen Bekanntheitsgrad auf Kosten der AfD zu steigern. Am Gedicht von Franz Langheinrich ist nichts, aber auch gar nichts Verwerfliches oder gar ‚Volksverhetzendes‘ zu erkennen“, heißt es in der Stellungnahme. Möller erklärte: „Wer darin eine Volksverhetzung zu erkennen vermag, lebt offenbar in seiner ganz eigenen, von der Realität abgekoppelten Sphäre oder sucht um jeden Preis die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit.“

„Mit der Anzeige setze ich ein Stoppschild“, erklärte Stengele in Erfurt. Zeilen eines glühenden Nationalsozialisten am Beginn eines Wahlprogramms aufzunehmen sei „eine weitere Grenzüberschreitung“ der AfD. Die Partei versuche, in die Sprache und ins Denken ihrer Anhängerschaft immer mehr die völkisch-nationalistisch antisemitische NS-Ideologie zu verankern und die Verbrechen zu verharmlosen – „mal mehr, mal weniger subtil“. Diese Strategie gefährde das Fundament der Demokratie in Deutschland, sagte Stengele. 

Stengele warnt vor Verharmlosung

„Zu unserem gesellschaftlichen Konsens gehört die klare Abgrenzung zu den Verbrechen der Nationalsozialisten – jede Verharmlosung und Relativierung, jede Verherrlichung oder Rechtfertigung ist zu recht verboten.“ Stengele tritt für die Grünen als einer der beiden Spitzenkandidaten für die Landtagswahl an. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD. 

Der Bezug zum Nationalsozialismus des zunächst unverfänglich erscheinenden Gedichts an prominenter Stelle des Programms ergebe sich aus dem „Gesamtzusammenhang, aus der Nennung des Autors mit dem Abdruck seiner Lebensdaten, die einen eindeutigen Bezug zum Dritten Reich herstellen“, argumentierte Stengele.

Bereits Gerichtsurteile wegen Nazi-Parolen

Anfang Juli stand Höcke zum zweiten Mal wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht in Halle und wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. In beiden Fällen ging er in Revision.