Totschlagsprozess: Stiefvater getötet – Obdachloser vor Gericht

Eine Wuppertalerin entdeckt in ihrer Wohnung die Leiche ihres Mannes – mit einem Messer im Rücken. Nun steht ihr Sohn vor Gericht.

Fünf Monate nach der Tötung eines 63-Jährigen in Wuppertal sitzt dessen Stiefsohn auf der Anklagebank des dortigen Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen vor, seinen Stiefvater mit einem Bademantelgürtel stranguliert und ihm ein Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge in den Rücken gerammt zu haben. Ob der Mann durch die Strangulation oder den Stich starb, konnte die Rechtsmedizin nicht klären. 

Der zur Tatzeit obdachlose Angeklagte berief sich beim Prozessauftakt auf fehlende Erinnerung. Die habe bei ihm am Nachmittag ausgesetzt und erst wieder eingesetzt, als die Polizei nachts mit gezogener Waffe vor ihm gestanden sei. Bei ihm waren nach der Tat drei Promille Alkohol im Blut festgestellt worden, bei seinem Stiefvater waren es sogar fünf Promille.

Er habe gar nicht so viel getrunken und sich mit seinem Stiefvater insgesamt gut verstanden, behauptete der deutsche Angeklagte. Dagegen sagte der Staatsanwalt, Zeugen hätten von massiven Streitereien zwischen Stiefsohn und Stiefvater berichtet. Die Ehefrau des 63-Jährigen hatte die Leiche ihres Mannes entdeckt und die Polizei gerufen. Noch in der Wohnung war ihr Sohn festgenommen worden. 

Sein Schwiegervater habe total betrunken auf der Couch gelegen, als er an dem Tag seine Mutter besucht habe, sagte der 39-Jährige aus. Er selbst habe nur fünf oder sechs Bier getrunken. 

Den Akten zufolge wurde er mit Blut an den Händen vorgefunden und sagte zu seiner Mutter: „Jetzt hast du deine Ruhe vor ihm“, wie der Richter anmerkte. Ob er denn glaube, dass seine Mutter ihren Mann umgebracht habe, wenn er es nicht gewesen sei, fragte der Richter. Das könne er sich nicht vorstellen, sagte der 39-Jährige. Der Prozess wird fortgesetzt.