Seit dem zweiten Quartal 2024 ist es simpler, das eigene Balkonkraftwerk anzumelden. Was jetzt zu tun ist, und wie es funktioniert, erklären wir hier.
Es ist gar nicht so schwer, sich unabhängig und nachhaltig selbst mit Strom zu versorgen – mit einem Balkonkraftwerk lässt sich in Nullkommanichts Solarenergie erzeugen. Aber ganz so einfach war es bis 2024 nicht: Es gab einige bürokratische Hürden, die genommen werden mussten. Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung diese Hindernisse nun aber deutlich verkleinert, damit auch kleine, private Stromerzeuger nicht unnötig ausgebremst werden. Inwiefern sich die Anmeldung vereinfacht hat, erklären wir hier.
Das ändert sich bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken
Die Bundesregierung hat das Solarpaket I im April durchgewunken, in dem bereits einige Punkte verankert sind, die für künftige Balkonkraftwerkbesitzer interessant sein dürften. Durch das Paket wird nicht nur die erlaubte Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht, auch die Anmeldung wird einfacher.
Seit dem 1. April wurde bereits die Registrierung im Marktstammdatenregister erheblich vereinfacht. Das bedeutet, dass Betreiber von Balkonkraftwerken deutlich weniger Fragen beantworten müssen. Neben einigen persönlichen Daten werden nur noch fünf spezifische Informationen zur Anlage selbst fällig. Zuvor waren es rund 20 Angaben – die Anmeldung ist damit zeitsparender geworden. Neue Registrierungshilfen beim Marktstammdatenregister vereinfachen die Anmeldung zusätzlich. Das sind die nötigen Angaben, die bei der Anmeldung abgefragt werden:
Standort der AnlageAnzeige-Name der Einheit (Balkonkraftwerk)Technische Daten wie Gesamtleistung der Module, Leistung des Wechselrichters und Nummer des Stromzählers (Grenzwerte beachten)Zusätzliche technische Daten für den Stromspeicher, falls einer betrieben wird
Parallel zur Anmeldung im Marktstammdatenregister ist zurzeit noch eine Anmeldung beim örtlichen Strombetreiber sinnvoll. Auch hier finden sich in der Regel Formulare, die den Prozess vereinfachen. Eine Genehmigung durch den Netzbetreiber ist für Balkonkraftwerke jedoch nun nicht mehr nötig.
Balkonkraftwerke ab 2024 mit 800 Watt
Da es einfacher geworden ist, ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist der Weg für den Kauf eines steckerfertigen Balkonkraftwerks geebnet. Obendrein ist auch die erlaubte Wattgrenze von 600 auf 800 Watt erhöht worden. Damit können Eigenstromproduzenten nun auf Anlagen zurückgreifen, die einen 800-Watt-fähigen Wechselrichter beinhalten, so wie das Komplettset für den Balkon mit zwei Modulen und einem Hoymiles-Wechselrichter des Anbieters Kleines Kraftwerk.
Die Details im Überblick:
Zwei bifaziale Solarmodule: je 440 Wp mit neuester TOPCon-TechnikHoymiles 800-Watt-WechselrichterAnschlusskabel nach WahlEin Solar-Verlängerungskabel
Hier geht’s zum Angebot bei Kleines Kraftwerk
Balkonkraftwerk von JA Solar
Das Balkonset von JA Solar ist ebenfalls mit zwei Solarmodulen mit je 445 Watt und einem 800-Watt-Wechselrichter von Hoymiles ausgestattet. Ein integriertes WiFi-Modul ist ebenso enthalten wie ein fünf Meter langes Schuko-Anschlusskabel.
Die Details im Überblick:
Zwei bifaziale Solarmodule von JA Solar: je 445 WattMikrowechselrichter: Hoymiles HMS-800W-2T, drosselbar auf 600 WattAnschlusskabel: fünf Meter Schuko-Kabel inklusive
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2024 macht es leichter: Für angehende Balkonkraftwerk-Besitzer ist es jetzt einfacher, die eigene Mini-PV-Anlage zu installieren und endlich eigenen Strom zu produzieren und zu verwenden.
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