Stellenstreit: Streit um Intel-Stelle: Kein Dienstvergehen festgestellt

Monatelang gab es Vorwürfe gegen das Bildungsministerium, dass bei einer geplanten Stellenbesetzung nicht alles korrekt ablief. Nun liegt das Ergebnis einer Prüfung vor.

Im Streit um die Besetzung einer Stelle im Bildungsministerium ist bei einer Untersuchung kein Dienstvergehen festgestellt worden. „Eine Zusage der ausgeschriebenen „Intel-Stelle“ an einen Bewerber wurde nicht nachgewiesen, die Vergabe des Postens war stets an die Einhaltung des regulären Bewerbungsverfahrens geknüpft. Dieses verlief formell ordnungsgemäß, eine Einflussnahme fand nicht statt“, teilte das Ministerium mit Berufung auf das Ergebnis des Ermittlungsführers mit.

Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) hatte im Zuge des Streits um die Stellenbesetzung eine Hetzkampagne mit anonymen Anschuldigungen beklagt und die aufgekommenen Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen. Dabei ging es um das Besetzungsverfahren einer Stelle im Kontext der Intel-Ansiedlung in Magdeburg und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Stelle soll einem Schulleiter im Herbst 2022 mehrere Wochen vor der offiziellen Ausschreibung angeboten worden sein, er bekam sie schließlich nicht. Staatssekretär Frank Diesener musste gehen, in den Fokus war aber auch ein weiterer Mitarbeiter des Ministeriums geraten.

Disziplinarverfahren soll eingestellt werden

Dabei ging es unter anderem auch um die zeitliche Abfolge, wie und wann das Disziplinarverfahren gegen den an der Ausschreibung beteiligten Mitarbeiter eingeleitet worden ist. Mehrere Landtagsfraktionen hatten die Antworten des Bildungsministeriums an Abgeordnete und Medien dazu kritisiert.

„Laut Verfahrensführer war die Entlassung des damaligen Staatssekretärs als Folge der politischen Verantwortung für unprofessionelles Verhalten nachvollziehbar“, teilte das Bildungsministerium nun mit. „Auch wenn eine mögliche mangelnde Distanz zwischen Staatssekretär und dem betroffenen Beamten auf der einen Seite und dem Bewerber auf der anderen Seite benannt wurde, empfiehlt der Verfahrensführer, das Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten einzustellen. Dem wird die Dienststelle folgen.“