Seit dem 1. Juli dürfen in Deutschland Cannabis-Anbauvereine Anträge stellen. Das Interesse ist da, zeigen Zahlen der Landwirtschaftskammer. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen.
Rund einen Monat nach Start sind in Niedersachsen bislang 21 Anträge für den Cannabis-Anbau zum Eigenbedarf gestellt worden. Acht davon seien bereits mit Stand Anfang dieser Woche genehmigt worden, teilte die Landwirtschaftskammer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Acht Anträge für eine sogenannte Cannabis-Anbauvereinigung wurden demnach abgelehnt. Gründe dafür können den Angaben zufolge etwa nicht erfüllte Vorgaben des Jugendschutzes sein – dazu zählt etwa ein zu geringer Abstand zu einem Spielplatz oder einer Schule. Die Vereinigungen könnten Anträge jedoch nachbessern oder neue stellen.
Laut Landwirtschaftskammer gingen Anträge aus vielen Regionen im Bundesland ein – aus Städten wie Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig oder mehreren Landkreisen wie Hameln-Pyrmont, Wesermarsch, Friesland oder dem bei Hamburg gelegenen Landkreis Harburg.
Vereinigungen sollen regelmäßig kontrolliert werden
Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen bundesweit Anträge stellen, um mit dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe von Cannabis loslegen zu dürfen. An den Start gehen dürfen nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern.
Wer volljährig ist, kann bei Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses einen Antrag für einen Anbauverein stellen. Dafür muss bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt und belegt werden, dass angebautes Cannabis ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt sowie THC-Gehalte kontrolliert und dokumentiert werden. Für die Anbau- und Abgabemengen gibt es festgelegte Obergrenzen. Gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.
Bereits seit dem 1. April dürfen Erwachsene im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren.