Pflegekurse abschaffen: Beauftragter will Erleichterung für Nachbarschaftshelfer

Nachbarschaftshelfer können Geld bekommen, wenn sie Pflegebedürftige unterstützen. Sie müssen dafür aber bis spätestens Ende 2024 einen Kurs absolviert haben. Daran gibt es Kritik.

Wer als Nachbarschaftshelfer Pflegebedürftige im Haushalt unterstützt oder sie zum Arzt begleitet, soll aus Sicht des Thüringer Bürgerbeauftragten Kurt Herzberg keinen verpflichtenden Pflegekurs besuchen müssen. „Das ist ein Beispiel unnötiger Bürokratie“, erklärte Herzberg. Es erschließe sich ihm nicht, weswegen man für solche Aufgaben einen Pflegekurs absolvieren müsse. „Das Sozialministerium sollte die Bedingung der Absolvierung eines Pflegekurses ersatzlos streichen.“

Nachbarschaftshelfer können seit April 2023 pflegende Angehörige unterstützen, die durch die Pflege oft an ihre Grenzen kommen. Sie können Pflegebedürftige beispielsweise zu Arztbesuchen begleiten, mit ihnen spazieren gehen oder sie beim Ausfüllen von Formularen unterstützen. Sie müssen offiziell bei den Pflegekassen registriert sein, um die Aufwandsentschädigung von 125 Euro erhalten zu können. 

Herzberg: Übergangsregel verlängern

Für die Registrierung ist eine Schulung erforderlich. Da es dafür zunächst keine Kurse gab, wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach konnten Nachbarschaftshelfer ohne Kurs tätig werden, müssen aber bis zum 31. Dezember 2024 die Schulung nachholen. 

Herzberg fordert nun, mindestens diese Übergangsregelung bis Mitte 2025 zu verlängern. Leider gebe es bis heute nicht genügend Kurse, monierte er. „Folge für die bereits tätigen Nachbarschaftshelfer: sie verlieren ihre Berechtigung zum Ende des Jahres, wenn sie bis dahin keinen Kurs absolviert haben, und die Pflegebedürftigen verlieren ihre Helfer.“

Ministerium: Schulungen wichtig, Verlängerung denkbar

Eine Sprecherin des Sozialministeriums erklärte: „Im Moment wird das Kursangebot massiv erweitert und auch ein eLearning-Angebot erarbeitet.“ Außerdem wollten die zuständigen Pflegekassen die Angebote niedrigschwelliger gestalten. Grundsätzlich hätten die Kurse ihre Berechtigung, weil sie den Helferinnen und Helfern „Rüstzeug“ an die Hand gäben. 

Ob die Übergangslösung verlängert werde, solle eine Bestandsanalyse im Herbst zeigen. Das Ministerium sei dafür sehr offen, weil es wichtig sei, dass nach dem Jahreswechsel nicht weniger Nachbarschaftshelferinnen und -helfer im Einsatz seien.