Die Pflegekosten steigen. Ambulante Pflegedienste in Sachsen-Anhalt beklagen, dass ihnen nicht alle Leistungen im nötigen Umfang bezahlt werden. Ein Konflikt schwelt dabei schon länger.
In Sachsen-Anhalt streiten ambulante Pflegedienste und die AOK um die Vergütung von bestimmten krankenpflegerischen Leistungen. Die Kasse enthalte Pflegediensten im Land eine per Schiedsspruch festgesetzte Vergütung für inzwischen 20 Monate vor, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der im Land gut 500 Mitgliedsunternehmen mit vertritt. Darunter seien rund 250 ambulante Pflegedienste.
Wenn sie AOK-Versicherte versorgten, würden ihnen die laut Tariftreuegesetz an Pflegekräfte zu zahlenden Zeitzuschläge für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nicht refinanziert. Einem Sprecher zufolge stünden die Unternehmen vor offenen fünfstelligen Eurobeträgen. Die Dimension sei für die teils kleinen Dienste „nicht einfach wegzuatmen“.
Der Verband ruft seine Mitglieder für Mittwoch zu einem Protest vor dem Landtag auf. Dann beschäftigt sich der Sozialausschuss unter anderem mit dem Thema ambulante Pflege.
AOK verweist auf fehlende Unterlagen
Die AOK Sachsen-Anhalt, größte Krankenkasse im Land, bestätigte die Uneinigkeit über die Vergütung. „Grundlage der derzeitigen Differenzen ist eine Vergütungsforderung des bpa im Jahr 2023, die mit bis zu 50 Prozent Steigerungen sehr deutlich über den Vergütungen anderer Anbieter lag“, erklärte eine AOK-Sprecherin.
„Trotz mehrfacher Aufforderung legten die Verbände der privaten Leistungserbringer in den Verhandlungen allerdings keine Unterlagen zu ihren Kosten- und Erlösstrukturen vor, welche diese Forderung begründet hätten und haben somit nicht die gesetzlich vorgeschriebene, notwendige Transparenz geschaffen.“
Schiedsspruch hat nicht alle Streitpunkte geklärt
Ende 2023 sei es zu einem unabhängigen Schiedsverfahren gekommen, in dem grundsätzlich die Position der Krankenkassen bestätigt worden seien. „Im Rahmen dieses Schiedsspruchs haben wir auch bereits die Grundvergütung erhöht.“
Uneinigkeit bestehe weiter über die Zeitzuschläge. „Diese sind im Schiedsspruch zu unbestimmt formuliert und lassen verschiedene Interpretationen zu“, erklärte eine Sprecherin. Der Schiedsspruch werde deshalb aktuell beklagt. Sozialgerichte müssten entscheiden.
Alle anderen Ersatzkassen und Innungskassen zahlten die entsprechenden Zeitzuschläge, hieß es vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. „Verpflichtende Vorgaben zur Entlohnung von Pflegekräften werden von der AOK-Krankenkasse ignoriert, obwohl die AOK-Pflegekasse und alle anderen Kassen hierfür eine Vergütung an Pflegedienste zahlen“, erklärte bpa-Landesvorsitzende Sabine Kösling. „Dies stellt einen klaren Rechtsbruch der AOK-Krankenkasse dar und gefährdet die Versorgung der Patienten.“