Letzte Generation: Klimaaktivisten auf Flughäfen – Köln/Bonn stellt Betrieb ein

Aktivisten der Letzten Generation fordern mit ihren Aktionen mehr Klimaschutz. Jetzt haben sie Protestaktionen auf mehreren deutschen Flughäfen gestartet.

Die Klima-Initiative Letzte Generation hat an mehreren deutschen Flughäfen Protestaktionen gestartet und damit auch zeitweise den Flugbetrieb gestört. Je zwei Aktivisten drangen Angaben der Organisation zufolge in orangen Warnwesten auf die Flughäfen Berlin-Brandenburg, Stuttgart, Nürnberg und Köln-Bonn ein. dpa-Fotografen vor Ort bestätigten die Vorgänge.

Am Flughafen Köln/Bonn musste am Morgen wegen eines Polizeieinsatzes infolge der Protestaktion der Flugbetrieb eingestellt werden. Das teilte ein Sprecher des Flughafens mit. Auch in Nürnberg wurde der Flugbetrieb nach Angaben eines Polizeisprechers zeitweise eingestellt.

Die Organisation erklärte laut Mitteilung, die Aktivisten drückten „friedlich ihren Widerstand aus, indem sie Banner mit der Aufschrift „Oil kills“ (Öl tötet) und „Sign the treaty“ (den Vertrag unterschreiben) zur Schau stellten“. „Die Start- und Landebahnen wurden dabei nicht betreten.“

Die Letzte Generation fordert radikalen Klimaschutz, darunter den völligen Verzicht auf Kohle, Öl und Gas. Sie fordern den Abschluss eines dahingehenden internationalen Vertrags. Seit Anfang 2022 organisierte die Gruppe Straßenblockaden, bei denen sich die Teilnehmer festklebten. Zwischenzeitlich hatte sie aber angekündigt, ihre Strategie zu ändern und künftig auf Festkleben zu verzichten. Die Klimaaktivisten haben zuletzt auch schon mehrfach Störaktionen auf Flughäfen durchgeführt, Ende Juli etwa auch an Deutschlands größtem Airport in Frankfurt.

Härtere Gesetze sollen abschrecken 

Die Bundesregierung will mit einer Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abhalten. Kern der geplanten Reform, über die dann noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das „vorsätzliche, unberechtigte Eindringen“ unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt – und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.