Kriminalität: Immer mehr Verdachtsfälle von Geldwäsche gemeldet

Unter anderem mit Drogenhandel nehmen Kriminelle riesige Mengen Bargeld ein. Oft werden damit Immobilien gekauft. Notare müssen solche Käufe beurkunden – und Verdachtsfälle auf Geldwäsche melden.

Die Zahl der Verdachtsfälle von Geldwäsche, die von Berliner Notaren gemeldet wurden, steigt seit Jahren. Im laufenden Jahr waren es bis Juli 362 Fälle, die auffielen – meist, weil bei einem Immobilienkauf der Verdacht aufkam, dass Geld aus kriminellen Geschäften stammen könne. Das antwortete der Senat auf eine Anfrage der SPD. Im Vorjahr waren es 478 Fälle, davor 431 und 425.

Nach dem Geldwäschegesetz müssen Notare bei Immobiliengeschäften und anderen Transaktionen entsprechende Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) machen. Seit 2020 sind die Regelungen so, dass diese Meldung deutlich einfacher wurde. Vor 2020 gab es daher in Berlin so gut wie keine von Notaren gemeldeten Verdachtsfälle.

Die Berliner Notarkammer erklärt, Deutschland sei eines der rechtssichersten Länder der Welt und „gleichzeitig auch eines der gefragtesten Zielländer für illegal erworbene Gelder (z.B. aus Drogenhandel, Prostitution oder Steuerhinterziehung). Die Folge deutscher Rechtsstaatlichkeit ist, dass die Wäsche von Geld aus kriminellen Handlungen leicht ist“.