Mordprozess: Aufgelauert und zugestochen: Mann gesteht Tötung von Ehefrau

Weil er die Trennung nicht verkraftete, soll ein 50-Jähriger seine 41-jährige Ehefrau getötet haben. Vor dem Landgericht Oldenburg ist er wegen Mordes angeklagt. Der Mann räumt die Tat ein.

Sie hatte große Angst vor ihrem Ehemann, wurde von ihm gestalkt, schließlich ist sie tot: Ein 50-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Oldenburg wegen des Mordes an der 41-Jährigen verantworten. Zum Auftakt gestand der Pole die Tat. In einer von seiner Verteidigerin vorgelesenen Erklärung heißt es, er habe auf sie in einer „tragischen Kurzschlussreaktion“ eingestochen. „Er war wie in Ekstase und nicht bei Sinnen“, sagte die Anwältin. Ihr Mandant bedaure die Tat.

Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe

Der Mann aus dem Landkreis Cloppenburg ist angeklagt, im Februar in den frühen Morgenstunden seine getrennt von ihm lebende Ehefrau und Mutter zweier gemeinsamer Töchter heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Laut Anklage habe der Mann sie mit der Tat dafür bestrafen wollen, dass sie sich von ihm losgesagt hatte. „Weil er sie nicht mehr haben konnte, sollte auch niemand anderes sie haben können“, sagte die Staatsanwältin. Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge, der Angeklagte sei der Überzeugung gewesen, dass seine Frau einen neuen Mann gehabt habe.

Ehemann durfte sich Ehefrau nicht nähern

Laut Gericht soll es zu häuslicher Gewalt in der Familie gekommen sein, in dem Zusammenhang soll auch die Trennung des Ehepaares im Sommer 2023 stehen. Nach einem Aufenthalt in einem Frauenhaus zog die Frau nach Angaben des Polizeibeamten mit der jüngeren Tochter an eine neue Adresse in Damme (Landkreis Vechta). Der Angeklagte soll der Frau nachgestellt, sie verfolgt und mit Anrufen und Textnachrichten belästigt haben. „Er hat die Trennung nicht akzeptiert“, sagte der Polizeibeamte.

Eine Tochter habe ihm von einer Nachricht berichtet, in der der Vater die später erfolgte Tötung angekündigt habe. Die Nachricht konnte dem Beamten zufolge jedoch auf keinem Mobiltelefon mehr gefunden werden. In einem Polizeibericht wurde vermerkt, dass die Frau „große Angst“ vor ihrem Noch-Ehemann gehabt habe und sich „nicht mehr frei bewegen“ konnte. Einen Monat vor dem Tötungsdelikt ordnete ein Familiengericht an, dass sich der Ehemann seiner Frau nicht näher als 100 Meter nähern dürfe.

Opfer starb noch am Tatort

Am Tattag soll der Angeklagte die 41-Jährige vor ihrem Wohnhaus nach Angaben der Staatsanwaltschaft „aufgelauert“ haben. Die Frau war auf dem Weg zur Arbeit, die Tochter schlief im Haus. Laut Anklage stach der Mann mehrfach auf das Opfer mit einem Messer ein. Die Frau starb noch am Tatort, ein Nachbar fand sie und benachrichtigte die Rettungskräfte. 

In der von der Verteidigerin vorgelesenen Erklärung heißt es, der Angeklagte habe seine Frau mit dem Messer „erschrecken“ und sich vor ihren Augen seine Venen aufschneiden wollen. So habe er sie für sich zurückgewinnen wollen. Als er erkannt habe, dass dies nicht funktioniere, habe er „planlos“ auf sie eingestochen. Weil er überfordert gewesen sei, sei er geflüchtet. 

Angeklagter wurde bei selbst verschuldetem Autounfall schwer verletzt 

Kurz nach der Tat hatte der Angeklagte einen Unfall auf der Autobahn 1 nördlich von Wildeshausen, er erlitt schwere Verletzungen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters fuhr der Angeklagte in einem Baustellenbereich mit erhöhter Geschwindigkeit auf einen Lkw auf. Das Auto brannte vollständig aus. Ersthelfer zogen den Fahrer aus dem Wagen. Der Prozess wird am 29. August fortgesetzt.