Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen sieht ein Gutachter Parallelen zwischen einer angeklagten Tat und einem früheren Urteil gegen Christian B. Die Verteidigung widerspricht vehement.
Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. hat ein Gutachter über mögliche Zusammenhänge zweier Vergewaltigungen berichtet und dafür harsche Kritik der Verteidigung erfahren. Bei den beiden Taten in Portugal gebe es Gemeinsamkeiten, die sehr selten auftreten, sagte der Leiter der operativen Fallanalyse (OFA) im Bundeskriminalamt, Harald Dern.
Er bezog sich dabei auf eine Vergewaltigung, die der Angeklagte 2004 in Portugal an einer Irin begangen haben soll. Er zog Parallelen zur Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin, für die der 47-jährige Deutsche 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt wurde und weiterhin in Haft sitzt. Der 63-jährige Experte sagte explizit nicht, dass der 47-Jährige auch der Täter im ersten Fall ist. Er komme aber mit seiner Analyse zum Schluss, dass sehr viel für ein gemeinsames Täterverhalten spreche. Solche Verhaltensweisen sehe man extrem selten, es gebe frappierende Übereinstimmungen, so der BKA-Gutachter.
Gutachter: Gemeinsamkeiten im Ablauf der Taten
Seine Aufgabe vom Gericht sei die Prüfung gewesen, ob die beiden Taten möglicherweise zusammengehören. Gemeinsamkeiten sieht der BKA-Ermittler etwa im Ablauf der Taten. Zudem sei es dem Täter jeweils nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um Ausübung von Gewalt gegangen. Fakt ist, dass beide Tatorte in Portugal an der Algarve waren. Genauso wie die vier im aktuellen Prozess weiteren angeklagten Taten – zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern.
47-Jähriger auch im berühmten Maddie-Fall verdächtig
Im Fokus steht das Verfahren gegen den mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter aber, weil er im berühmten Vermisstenfall Maddie verdächtig ist. Die dreijährige Madeleine „Maddie“ McCann war 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage spurlos verschwundenen. Deutsche Ermittler glauben, dass Christian B. das Mädchen entführt und getötet hat. Zu diesem Komplex wird aber noch ermittelt, er ist nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses. Insgesamt gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Verteidiger zweifeln an Ergebnissen des Gutachters
Die Verteidiger zogen die Ergebnisse des Gutachters am Donnerstag vor der Strafkammer erheblich in Zweifel. Aus ihrer Sicht wird der Prozess schon bald mit einem Freispruch enden.
Im Fall der 72-jährigen US-Amerikanerin wurde B. im Wesentlichen verurteilt, weil ein Haar von ihm am Tatort gefunden worden war. Die Haftstrafe dafür ist nach jüngsten Angaben aus der Justiz im Frühjahr 2025 abgesessen.