Energie: Bund widerspricht sächsischer Kritik an Förderprogramm

Das neue Förderprogramm STARK wird von Sachsens Regionalentwicklungsministerium in Teilen kritisiert. Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Vorwürfe zurück.

Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold hat die Kritik des sächsischen Regionalentwicklungsministers Thomas Schmidt (CDU) am Bundesförderprogramm für ehemalige Kohleregionen als „unbegründet und sachlich falsch“ zurückgewiesen. Der Grünen-Politiker betonte, dass das „STARK“-Programm nicht nur um die Förderung von Transformationstechnologien erweitert wurde. „Wir haben auch neue Möglichkeiten geschaffen, Investitionen von Unternehmen in Aus- und Weiterbildung, unternehmerisches Handeln und innovative Ansätze zu fördern.“

Schmidt hatte am Dienstag die überarbeitete Förderrichtlinie „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten“, kurz „STARK“, grundsätzlich begrüßt. Er kritisierte jedoch, dass der Bund bei der Novellierung den Fokus zu sehr auf Transformationstechnologien lege und die Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht ausreichend erweitere.

„STARK“ gilt auch für KMU

Giegold hob hingegen hervor, dass die Anpassungen eine deutliche Ausweitung der Fördermöglichkeiten darstellen, die speziell den Unternehmen in Sachsen neuen Schwung verleihen sollen. „All dies gilt uneingeschränkt auch für KMU, die sogar im Fokus des gesamten Programms stehen“, erklärte Giegold. Zudem seien bürokratische Hürden abgebaut worden, die insbesondere KMU behinderten. „Die Änderungen haben wir gemeinsam mit Sachsen entwickelt und vereinbart, daher hätte ich es begrüßt, wenn der Kollege zusätzliche Erweiterungsbedarfe bereits früher geäußert hätte“, fügte Giegold hinzu. Dafür habe seit Dezember die Möglichkeit bestanden.

Die Neuerungen sollen es ermöglichen, Projekte zur Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren sowie Ausrüstungen zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zu fördern. Neu ist dabei auch, dass bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abgedeckt werden können. Zudem sind Investitionen in einigen bestehenden Förderkategorien ab sofort ebenfalls förderfähig.