Seit viereinhalb Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Doch in Berlin werden Anbauvereine von Politik und Behörden ausgebremst.
Das Berliner Behörden-Pingpong zwischen Senat und Bezirken zur Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung geht weiter. Auch viereinhalb Monate nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes bleibt offen, wer in der Stadt über Anträge sogenannter Social Clubs entscheiden soll, die Gras anbauen wollen. Bei einer Sitzung des Rates der Bezirksbürgermeister, an der auch Gesundheitsstaatssekretärin Ellen Haußdörfer teilnahm, wurde darüber erneut keine Einigung erzielt, wie die Senatsgesundheitsverwaltung mitteilte. Es gebe keine finale Entscheidung, wer in Berlin auf lange Sicht für die Durchführung der Genehmigungsverfahren und die Kontrolle der Anbauvereinigungen zuständig sein soll.
Über diese Frage wird nun schon monatelang auf allen möglichen Ebenen diskutiert. Zwei Wege stehen laut Gesundheitsverwaltung zur Auswahl: Erste Variante wäre eine Zuständigkeit der zwölf Bezirke, wobei ein Bezirk die Federführung für alle anderen übernehmen könnte. Zweite Variante wäre eine zentrale Zuständigkeit des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso).
Mehr Zeit nötig bei Gesetzesänderung
Staatssekretärin Haußdörfer gab zu bedenken, dass für die Lageso-Variante eine Gesetzesänderung nötig sei. „Eine solche Gesetzesänderung nimmt jedoch mehr Zeit in Anspruch als eine vereinheitlichte Umsetzung durch die Bezirke, die bereits entsprechend zugeschnittene Aufgabenprofile haben. Wir hoffen jetzt auf eine zeitnahe verbindliche Rückmeldung der Bezirke, um im Prozess voranzukommen.“
Haußdörfer unterstrich: „Wir befinden uns nicht in einem rechtsleeren Raum.“ Bis die erforderliche „Zuständigkeitsverordnung“ auf Landesebene vorliege, könnten Anbauvereinigungen ihre Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis bei den Bezirken stellen, erklärte sie.
Anträge ruhen bisher
Das hilft den Cannabis-Vereinen indes nicht weiter. Denn bearbeitet werden solche Anträge vorläufig nicht, wie die Bezirke einstimmig mitteilten. Nach Angaben einer Sprecherin des Bezirksamts Pankow haben sich die Leitungen der bezirklichen Ordnungsämter geeinigt, Anträge zwar entgegenzunehmen, aber nicht zu bearbeiten, sondern „mangels hinreichender Zuständigkeitsregelung zunächst ruhend zu stellen“.
Seit 1. April sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Seit dem 1. Juli können Cannabis-Clubs Anträge auf Genehmigung stellen – in Berlin erhalten sie allerdings darauf bis auf Weiteres keine Antwort.