Kita-Beiträge: Ministerin warnt vor höherer Belastung von Familien

Soll die Geschwisterkindregelung bei der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt verändert werden oder nicht? Sozialministerin Grimm-Benne lehnt den Vorstoß der Koalitionspartner ab.

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne stemmt sich gegen eine höhere finanzielle Belastung von Familien bei den Kita-Beiträgen. „Einsparungen zulasten junger Familien lehne ich entschieden ab“, sagte die SPD-Politikerin. „Die Mehrkindentlastung ist ein Standortvorteil für Sachsen-Anhalt und ein klares Signal an Familien mit mehreren Kindern. Wer hier sparen will, spart an der Zukunft des Landes.“

Aktuell zahlen Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort nur für das älteste Kind. Die beiden Koalitionspartner CDU und FDP schlagen vor, dass Familien künftig statt für das älteste Kind nur für das jüngste Kind zahlen sollen. Die Ausgaben würden sich dadurch laut dem Sozialministerium um rund 18 Millionen reduzieren. In diesem Jahr liegen die Zuweisungen des Landes insgesamt bei rund 449 Millionen Euro.

Für die Eltern würde eine solche Reform zum Teil eine höhere Belastung bedeuten, da die Betreuung in der Krippe (0 bis 3 Jahre) etwa häufig teurer ist als im Kindergarten (3 bis 6 Jahre). Laut dem Sozialministerium müsste eine Familie mit drei Kindern in der Stadt Thale (Landkreis Harz) beispielsweise dann monatlich 270 Euro mehr bezahlen.

Kita-Ausgaben sind stark gestiegen

Hintergrund der Debatte sind die aktuell stattfindenden Beratungen zum Doppelhaushalt und die stark gestiegenen Ausgaben des Landes für die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren. 2013 waren noch 205 Millionen Euro angefallen. Für 2026 habe das Sozialministerium 585 Millionen Euro angemeldet, sagte CDU-Fraktionschef Guido Heuer. „Das steht in keinem Verhältnis, trotz wachsender Kinderzahlen in den letzten Jahren.“ Es dürfe da keine Tabus geben.

Grimm-Benne sieht das anders. „Eltern müssen sich auch künftig auf Beitragsstabilität und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung bei der Betreuung ihrer Kinder verlassen können. Das haben wir im Koalitionsvertrag verankert“, sagte die Ministerin.

Bei der Finanzierung der Geschwisterkinderregelung kommen bisher auch Mittel des Bundes zum Einsatz. Nach einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf darf das jedoch nur noch bis Ende 2025 so erfolgen. „Ab 2026 muss die Beitragsentlastung mit Landesmitteln abgesichert werden“, teilte das Sozialministerium in Magdeburg mit.

Heuer sieht Grenze der Leistungsfähigkeit

Die Sozialdemokraten berufen sich auf den Koalitionsvertrag. Darin haben sich CDU, SPD und FDP verständigt, die Entlastung der Familien dauerhaft abzusichern – „auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel“, heißt es dort. Das könnte bei den Beratungen zum Landeshaushalt 2025/2026 für heftige Debatten sorgen, da CDU und FDP die Ausgaben begrenzen wollen.

„Wir müssen gucken, wie wir damit umgehen, weil wir kratzen an der Grenze der Leistungsfähigkeit“, sagte CDU-Fraktionschef Guido Heuer mit Blick auf den Landesetat. Sozialpolitiker Tobias Krull (CDU) betonte, eine Änderung der Geschwisterkinderregelung sei nicht nur zumutbar, sondern auch notwendig. Er bitte die Koalitionspartner, „eine ergebnisoffene Diskussion zu führen und nicht zu sagen, was nicht geht, sondern auch mal zu sagen, was geht.“