Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Grundsteuer greifen. So sieht die aktuelle Statistik für Sachsen-Anhalt aus.
Gut eineinhalb Jahre nach Fristende fehlen in Sachsen-Anhalt noch rund 102.600 Erklärungen in Zusammenhang mit der Grundsteuer. Das entspreche rund 10,2 Prozent, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. Bisher wurden insgesamt rund 907.400 Eingänge verzeichnet.
Gegen die Bescheide zur neuen Grundsteuer sind den Angaben zufolge rund 169.000 Einsprüche erhoben worden, etwa 18.700 wurden bisher erledigt. Bis Ende Januar 2023 waren die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Grundstücken aufgefordert gewesen, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 fällig werden. Im Rahmen dieser Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mithilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.
In Sachsen-Anhalt gibt es auch Klageverfahren im Kontext der neuen Grundsteuer. Bei der Umsetzung dieser „Jahrhundertsteuerreform“ bleibe es nicht aus, dass sich Eigentümer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegen die Bescheide wendeten, teilte das Finanzministerium mit. Es bleibe abzuwarten, ob und in welchem Umfang die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken von der Judikative geteilt würden und ob sich daraus ein Anpassungsbedarf ergebe.